Die Ausbildungsvergütung ist sicherlich die Sache, auf die du dich als Azubi am meisten freust. Endlich verdienst du dein eigenes Geld – wäre da nicht das leidige Thema Steuern & Abgaben. In der Ausbildung wird es dir spätestens nach deiner ersten Lohnabrechnung begegnen. Von deinem Bruttolohn gehen nämlich Sozialabgaben und unter Umständen auch Lohnsteuer und Kirchensteuer ab. Was übrig bleibt ist dein Nettogehalt.
Hier erfährst du alles, was du zum Thema Steuern in der Ausbildung wissen musst. Wir klären unter anderem, ab wann du Steuern zahlen musst und worauf du dabei achten musst.
Im Steuerjahr 2026 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro).
Hinweis: Wir gehen in diesem Ratgeber davon aus, dass du unverheiratet bist und keine Kinder hast – also in Steuerklasse 1 fällst. Die Steuerklasse hat nämlich Einfluss auf die Steuern und Abgaben, die dir von deiner Vergütung abgezogen werden.
Azubis müssen Steuern zahlen, wenn ihre Ausbildungsvergütung bzw. ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr liegt (2026). Zu den Abgaben gehören Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer. Wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, bleibt steuerfrei.
Die Steuerpflicht von Auszubildenden hängt von zwei Dingen ab: Der Ausbildungsvergütung und der Lohnsteuerklasse. Bist du in Lohnsteuerklasse I, darfst du bis zu 1.430 Euro brutto im Monat verdienen. Damit liegst du nämlich knapp unter dem sogenannten Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr (Steuerjahr: 2026). Verdienst du mehr, werden Steuern fällig.
Info: 2025 lag der Grundfreibetrag noch bei 12.096 Euro. Durch die Erhöhung darfst du 2026 rund 45 Euro brutto mehr verdienen, ohne steuerpflichtig zu werden.
Der Grundfreibetrag ist der Teil deines Einkommens, auf den du keine Steuern zahlen musst. 2026 liegt er bei genau 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Bist du unter der Grenze, musst du keine Steuern zahlen. Bist du drüber werden Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer fällig.
Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht auf dein Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen!
Das wird so berechnet:
Übrigens: Der Grundfreibetrag erhöht sich jedes Jahr.
| Jahr | Grundfreibetrag |
|---|---|
| 2026 | 12.348 Euro |
| 2025 | 12.096 Euro |
| 2024 | 11.604 Euro |
| 2023 | 10.908 Euro |
| 2022 | 10.347 Euro |
| 2021 | 9.744 Euro |
Als Azubi giltst du als Arbeitnehmer und bist je nach Höhe deiner Ausbildungsvergütung auch steuerpflichtig. Neben Lohnsteuer kommt dann unter Umständen auch Kirchensteuer auf dich zu.
Praktisch: Beim Thema Steuern musst du dich um nichts kümmern – das übernimmt nämlich alles dein Ausbildungsbetrieb für dich. Der behält einen Teil deiner Ausbildungsvergütung ein und führt diesen direkt an das Finanzamt ab

Die Lohnsteuer betrifft dich als Auszubildenden erst, wenn du 2026 mehr als den Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr verdienst (2025: 12.096 Euro). Das entspricht etwa einer monatlichen Ausbildungsvergütung von knapp 1.430 Euro brutto. (2025: 1.385 Euro)
Verdienst du mehr Geld, musst du Lohnsteuer zahlen. Du musst dann aber nicht dein ganzes Einkommen versteuern, sondern nur das, was den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt. Liegst du nur knapp drüber, wird die Lohnsteuer relativ gering ausfallen.
Verdienst du beispielsweise 1.500 Euro brutto, beträgt die monatliche Lohnsteuer knapp 10 Euro. Bei 1.700 Euro brutto werden dir 39 Euro Lohnsteuer von der Ausbildungsvergütung abgezogen.
Good to know: Die Lohnsteuer kannst du dir unter Umständen über die Steuererklärung zurückholen. Wann sich eine Steuererklärung für dich lohnt, worauf du dabei achten musst und wie das überhaupt geht, erfährst du alles in unserem Ratgeber.
Nehmen wir mal an, du verdienst 1.430 Euro brutto im Monat. Das sind dann 17.160 Euro brutto im Jahr. Um dein zu versteuerndes Einkommen zu berechnen, musst du davon jetzt die Sozialabgaben abziehen. Das sind 21,1 % - also knapp 3.620 Euro.
Außerdem musst du noch die 1.230 Euro Werbungskostenpauschale abziehen. Damit ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 12.310 Euro – und damit liegst du knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Du musst also keine Lohnsteuer zahlen!
Übrigens: Bei einem Bruttogehalt von 1.430 Euro landen am Ende des Monats knapp 1.126 Euro auf deinem Konto (netto).
| Ausbildungsvergütung | 17.160 Euro |
|---|---|
| Sozialabgaben | - 3.620 Euro |
| Werbungskostenpauschale | - 1.230 Euro |
| Zu versteuerndes Einkommen | = 12.310 Euro |
Wichtig: Das Rechenbeispiel bezieht sich auf das Steuerjahr 2026!
Aber Achtung: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind nicht lohnsteuerfrei! Sofern du das bekommst, musst du das noch dazurechnen. Es kann nämlich sein, dass du damit dann den Grundfreibetrag überschreitest und lohnsteuerpflichtig wirst. In unserem Rechenbeispiel würden schon knapp 40 Euro reichen, damit du die Grenze überschreitest und Lohnsteuer bezahlen musst.
Das Rechenbeispiel hat dir Spaß gemacht und du findest das Thema Steuern spannend? Dann mach das doch zu deinem Beruf. Es gibt verschiedene Ausbildungen und duale Studiengänge, die sich mit Steuern befassen - zum Beispiel folgende:
Du möchtest ganz einfach wissen, ob und wenn ja, wie viel Lohnsteuer du in der Ausbildung zahlen musst? Dann google nach „Lohnsteuerrechner BMF“. Damit findest du den offiziellen Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Da kannst du dann einfach deine Daten eingeben und der Rechner ermittelt, wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst.
Werbungskostenpauschale, Arbeitnehmerpauschbetrag, Werbungskosten oder Pauschbetrag: die vielen verschiedenen Bezeichnungen führen oft zu Unklarheiten. Ganz offiziell heißt es "Arbeitnehmer-Pauschbetrag" – so steht es im Einkommenstseuergesetz (EStG).
Grundsätzlich geht es dabei um das Thema Werbungskosten. Achtung: damit sind nicht (nur) Kosten für Bewerbungen gemeint. Die Werbungskostenpauschale fasst verschiedene Ausgaben zusammen, die du für deinen Job oder deine Ausbildung hast.
Das Finanzamt geht davon aus, dass du im Jahr eine bestimmte Summe für Werbungskosten ausgibst – 2026 sind das genau 1.230 Euro. Diese Summe wird dann pauschal auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet, wodurch sich das verringert.
Im Klartext: Du musst weniger Einkommen versteuern.
Die Werbungskosten fassen alle Ausgaben zusammen, die du im Rahmen deines Jobs bzw. deiner Ausbildung hast. Das kann zum Beispiel folgendes sein:
Praktisch: Die Werbungskostenpauschale wird automatisch angerechnet – du musst nichts machen und keine Nachweise erbringen, dass du wirklich so viel Geld ausgegeben hast. Hast du mehr als den Pauschbetrag von 1.230 Euro ausgegeben, kannst du das in der Steuererklärung geltend machen. Da brauchst du dann aber unter Umständen auch Nachweise.
Gehörst du der evangelischen oder katholischen Kirche an, musst du Kirchensteuer zahlen - allerdings nur, wenn du auch Lohnsteuer bezahlst. Die Höhe der Kirchensteuer berechnet sich nämlich an der Lohnsteuer: Die Kirchensteuer beträgt 8 bis 9 % von der Lohnsteuer. Zahlst du monatlich 10 Euro Lohnsteuer, beträgt die Kirchensteuer also achtzig bis neunzig Cent.
Bist du in keiner Kirche, musst du natürlich auch keine Kirchensteuer zahlen.
Seit dem 1.1.2021 entfällt der sogenannte Solidaritätszuschlag. Darüber musst du dir also keine Gedanken mehr machen!
Die meisten Azubis sind in Steuerklasse 1, denn sie sind ledig und haben keine Kinder. In welche Steuerklasse du fällst, hängt vom Familienstand ab – also, ob du verheiratet bist oder nicht.
| Steuerklasse 1 | ledig (nicht verheiratet), kein Kind |
| Steuerklasse 2 | alleinerziehend, mit Kind |
| Steuerklasse 3, 4 + 5 | verheiratet |
Hast du keine Kinder und bist auch nicht verheiratet, fällst du in Steuerklasse 1. Die Steuerklassen 3, 4 und 5 werden erst wichtig, wenn du verheiratet bist.
Praktisch: Deine Steuerklasse steht übrigens auch auf deiner Gehaltsabrechnung.
Lohnsteuer und Kirchensteuer sind allerdings nicht das einzige, was am Ende des Monats von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen wird. Da gibt es nämlich noch die Sozialabgaben – und die betragen rund 21 % deines Azubi-Gehalts.
Unter dem Überbegriff Sozialabgaben werden verschiedene Versicherungen zusammengefasst:
Während Lohn- und Kirchensteuer nur die Azubis in den bestbezahlten Ausbildungsberufen betreffen, fallen Sozialabgaben grundsätzlich bei jedem Azubi an. Die einzige Ausnahme ist die sogenannte Geringverdienergrenze: Verdienst du weniger als 325 € im Monat, übernimmt dein Arbeitgeber die Sozialabgaben komplett – du zahlst selbst nichts. Seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung (1. Ausbildungsjahr 2026: 724 Euro brutto) liegt die Vergütung in (fast) allen Ausbildungsberufen deutlich über 325 €. Daher gibt es heute praktisch keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen müssen.
Wie viel Sozialabgaben du am Ende genau zahlen musst, hängt von deiner Ausbildungsvergütung ab. Die Abgaben werden nämlich prozentual an deinem Bruttolohn berechnet.
Hinweis Krankenversicherung: Die Beiträge für die Krankenversicherung setzen sich aus dem gesetzlichen Teil von 7,3 % und einem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse fest. Den Zusatzbeitrag legen die Krankenkassen selbst fest, weshalb es hier zu Unterschieden kommt. 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,45 %. Wichtig: Die Angaben beziehen sich auf deinen Anteil.
Von deinem Bruttogehalt werden knapp 21% Sozialabgaben abgezogen. Das sind Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Liegst du über dem jährlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro kommen noch Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer dazu.
Rechenbeispiel: Verdienst du 1.000 Euro brutto im Monat, werden dir von deiner Vergütung knapp 210 Euro Sozialabgaben abgezogen. Somit bleiben rund 790 Euro netto übrig. Nach Abzug der Sozialabgaben und den 1.230 Euro Werbungskosten liegst du bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 8.250 Euro. Du musst also keine Lohnsteuer bezahlen.
Wenn du deine erste Gehaltsabrechnung in der Hand hältst, wirst du von den vielen Zahlen, Fachwörtern und Abkürzungen wahrscheinlich erstmal überfordert sein. Deshalb hier eine einfache und übersichtliche Erklärung.
| Begriff | Abkürzungen | Erklärung |
|---|---|---|
| Bruttoentgelt | Bruttolohn, Bruttogehalt | Dein Gehalt vor allen Abzügen – das, was du „verdienst“, aber nicht ausgezahlt bekommst. |
| Lohnsteuer | LSt, LohnSt | Steuer, die direkt an das Finanzamt geht – abhängig von Gehalt und Steuerklasse. |
| Kirchensteuer | KiSt, KSt | Nur wenn du in der Kirche bist – ein kleiner Prozentsatz deiner Lohnsteuer. |
| Krankenversicherung | KV | Beitrag zur Krankenversicherung – gesetzlich vorgeschrieben. |
| Rentenversicherung | RV | Damit du später eine Rente bekommst – ein Pflichtbeitrag. |
| Pflegeversicherung | PV | Für den Fall, dass du später pflegebedürftig wirst. |
| Arbeitslosenversicherung | AV | Sichert dich ab, falls du arbeitslos wirst. |
| Nettoentgelt | Netto | Das ist dein Gehalt nach allen Abzügen – also der Betrag, der wirklich auf deinem Konto landet. |
| Steuerklasse | StKl, SK | Zeigt, in welcher Steuerklasse du bist. Azubis haben meist Steuerklasse I. |
| Rentenversicherungsnummer | RV-Nr., SVNR | Deine persönliche Nummer für Renten- und Sozialversicherung. Wird oft auch „Sozialversicherungsnummer“ genannt. |
Wichtig: Es kann sein, dass die Begriffe oder Abkürzungen auf deiner Abrechnung etwas anders aussehen. Das hängt vom Unternehmen und der Software ab, die für die Lohnabrechnung genutzt wird. Die Inhalte bleiben aber gleich: Alle wichtigen Punkte aus der Tabelle müssen in jeder Abrechnung auftauchen – auch wenn sie manchmal anders genannt werden.

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