
Ausbildung Bäcker (gn*)
Kennziffer: 12374
Beginn: 01. August 2027 | Universitätsklinikum Münster | Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere Verantwortung.
Die vielfältige Gastronomie am UKM besteht aus den Bereichen Patientenverpflegung, Cafeteria, Bistro-Kiosk, Verkaufsautomaten, Diätküche, Hauptküche, Bäckerei, Kommissionier-Zone und dem UKM Catering „Herd & Seele“ mit dem Restaurant „Zum Dekan“. Die oben genannten Bereiche produzieren, organisieren und koordinieren die Verpflegung der Patient*innen, Gäste und Beschäftigten.
In Deiner Ausbildung im Bereich der Gastronomie profitierst Du von individueller Betreuung, attraktiven Rahmenbedingungen und vielen Möglichkeiten, zu wachsen und Dich einzubringen. Gemeinsam wollen wir erfolgreich in die Zukunft starten – am besten mit Dir!
VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:
Herstellung von Roggen-, Weizen-, Misch- und Spezialbroten sowie von verschiedenen Sorten Brötchen
Zubereitung von “feinen Backwaren” aus Blätter-, Mürbe- und Hefeteig, wie z. B. Brioche, Pfannkuchen
Handwerkliche Teigherstellung und Aufarbeitung
Manuelle Bedienung der Steinöfen
Einhaltung der Qualitäts- und Hygienestandards
ANFORDERUNGEN:
Einen guten Hauptschulabschluss (Bitte die letzten zwei Schulzeugnisse Deiner Bewerbung beifügen)
Lernbereitschaft und Freude an der Mitarbeit im Team
Organisationsgeschick
Gelassenheit, auch wenn es mal hektisch wird
Handwerkliches Geschick und Kreativität
WIR BIETEN:
Umfassende und abwechslungsreiche Ausbildung in allen Bereichen einer modernen Bäckerei
Feste Ansprechperson zur Praxisanleitung
Innerbetriebliche Unterweisungen
Geregelte Arbeitszeiten
Rückfragen an: Linda Haschmann, T 0251 83-48807 oder Frederik Schön, T 0251 83-48805
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Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2010 als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ebenfalls bevorzugt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
(*gn=geschlechtsneutral)
Verdienst während der Ausbildung

