Ausbildung mittlerer Polizeivollzugsdienst Bundestagspolizei (m/w/d)
Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist Teil der Bundestagsverwaltung. Mit ihren Polizeivollzugsbeamten (w/m/d) ist sie zuständig für einen reibungslosen Ablauf aller Sitzungen des Parlaments, seiner Gremien und von Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Sie sorgt für den Schutz aller sich im Deutschen Bundestag aufhaltenden Personen.
Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und wird bei der Bundespolizei (im Aus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz) durchgeführt. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst ab.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
aussagekräftiges Bewerbungsschreiben
tabellarischer Lebenslauf
die letzten zwei Schulzeugnisse einer allgemeinbildenden Schule (Abschlusszeugnis und das Zeugnis des vorangegangenen Halbjahres oder aktuellstes Zeugnis und das Zeugnis des vorangegangenen Halbjahres)
Erklärungen, die auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen
Einwilligungserklärung der/des Sorgeberechtigten (gilt nur für Minderjährige, Vordruck zum Download auf unserer Homepage verfügbar)
Einstellungsvoraussetzungen:
Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
Verfassungstreue: Bereitschaft, sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
mindestens die mittlere Reife oder
eine Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (bei Abschluss in Kürze: Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums)am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre
(§ 5 Abs. 3, 4 BPolLV bleiben unberührt) oder bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung (beides muss gem. § 5 Abs. 5 BPolV laufbahnförderlich sein) nicht älter als 35 Jahrenkeine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil
keine verfassungsfeindlichen oder gewaltverherrlichenden Tätowierungen. Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos), Flesh-Tunnels in den Ohren und Ähnliches an anderen sichtbaren Stellen sollten in geeigneter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht schon von der Dienstkleidung vollständig verdeckt sind.
Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen
gute Schwimmfähigkeit
Erfolgreiches Bestehen der Einstellungsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen Test, einem Sporttest, einer polizeiärztlichen Untersuchung sowie einem Vorstellungsgespräch.
Bewerbungszeitraum: bis 31.01.2027
Wir nehmen Bewerbungen nur in den jeweiligen Bewerbungsphasen entgegen. Die offizielle Stellenausschreibung finden Sie unter: www.bundestag.de
Bitte beachten Sie die in der offiziellen Stellenausschreibung auf unserer Homepage angegebenen Bewerbungsvoraussetzungen. Sollten diese nicht erfüllt sein, werden Sie nicht zum Auswahlverfahren zugelassen.
Datenschutzhinweise
Die Verarbeitung der mit Ihrer Bewerbung übermittelten Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 88 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 26 Bundesdatenschutzgesetz. Die Informationen nach Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO erhalten Sie zusammen mit der Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung übersandt.
Verdienst während der Ausbildung


