Die Ausbildung zur Erzieherin findet in den ersten beiden Jahren ausschließlich an einer Fachschule statt – entsprechend wird dieser Ausbildungsteil nicht vergütet und man bekommt kein monatliches Gehalt. Man hat allerdings die Möglichkeit, finanzielle Hilfe zu beantragen.
Im Anschluss an die zweijährige Ausbildung muss jedoch ein Anerkennungsjahr in Form eines Praktikums absolviert werden, in dem du bezahlt wirst. In öffentlichen Einrichtungen, die nach dem TvöD vergüten, bekommt man ein Gehalt von 1502 Euro brutto im Monat.
Was ist, wenn mein Betrieb keinen Tarifvertrag hat?
Ist dein Ausbildungsbetrieb nicht tariflich gebunden, kann dein Arbeitgeber die Höhe deiner Bezahlung selbst festlegen. Nenne bei der Verhandlung Gehälter, die in deiner Branche gezahlt werden. Damit zeigst du, dass du eine klare und realistische Vorstellung von der möglichen Höhe deines Gehalts hast.
Unterschiedliche Arbeitgeber haben auch unterschiedliche Tarifverträge – je nach Einsatzort variiert der Verdienst somit.
Hat man die Ausbildung zum Erzieher abgeschlossen, kann man beispielsweise in einer öffentlichen Einrichtung, die nach dem TvöD vergütet, einsteigen und bekommt in der Entgeltgruppe 8a ein Einstiegsgehalt von 2578 Euro im Monat. In einer Einrichtung, die Mitglied der Arbeiterwohlfahrt im Saarland ist, kann man nach der Ausbildung mit einem Lohn von 2375 Euro im Monat beginnen – im Vergleich also etwas weniger als im Sozial- und Erziehungsdienst.
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