Am Anfang deiner Ausbildung steht die Probezeit. Hier erfährst du alles, was du über die Probezeit wissen musst – von den rechtlichen Regelungen über Kündigungsfristen bis hin zu Tipps für einen gelungenen Start. Außerdem findest du hier eine Musterkündigung für den Fall, dass du dich schon in den ersten Monaten von deinem Ausbildungsbetrieb trennen willst.
Die Probezeit ist die Startphase deiner Ausbildung, in der du und dein Betrieb prüfen, ob ihr gut zusammenpasst. Sie ist rechtlich vorgeschrieben und Teil jedes Ausbildungsvertrags. In dieser Zeit lernst du den Beruf, den Betrieb und die Arbeitsabläufe kennen. Gleichzeitig kann dein Ausbilder sehen, ob du zuverlässig bist, Interesse zeigst und zum Team passt. Die Probezeit ist also eine Testphase, in der beide Seiten herausfinden, ob die Zusammenarbeit dauerhaft funktioniert. Hast du deine Probezeit erfolgreich absolviert, trittst du in das reguläre Ausbildungsverhältnis ein. Ab diesem Moment hast du mehr Rechte, wie z. B. den Kündigungsschutz.
Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Das ist so im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Wie lange deine Probezeit genau dauert, wird in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten.
Normalerweise beträgt die Probezeit nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG § 20) maximal vier Monate. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere in Berufen im öffentlichen Dienst, wo die Probezeit für manche Ausbildungsberufe auf sechs Monate festgelegt sein kann. Ein Beispiel dafür sind Gesundheits- und Pflegeberufe, in denen sechsmonatige Probezeiten vorkommen.
Es gibt einige rechtliche Regelungen, die in der Probezeit gelten. Dabei können aber auch individuelle Vereinbarungen getroffen und im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.
Diese Regelungen gelten in der Probezeit immer:
Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wirst in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen? Dann kann es sein, dass dein neuer Arbeitsvertrag eine erneute Probezeit beinhaltet. Dies ist rechtlich zulässig und üblich, insbesondere bei Übernahmen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Während der Probezeit können du und dein Ausbildungsbetrieb die Ausbildung jederzeit beenden – ohne Grund und ohne Kündigungsfrist. So können beide Seiten schnell reagieren, wenn die Ausbildung nicht passt.
Es gibt aber Ausnahmen: Schwangere Azubis und Menschen mit einer Schwerbehinderung haben besonderen Kündigungsschutz. In diesen Fällen darf der Betrieb nur kündigen, wenn bestimmte Regeln beachtet werden. Der Schutz gilt bei einer Schwangerschaft jedoch nur, wenn der Betrieb davon weiß.
Was passiert, wenn man im Laufe der Ausbildung schwanger wird? In unserem Ratgeber zur Schwangerschaft in der Ausbildung findest du alle Infos für diesen Fall.
Deine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Schreib also einen kurzen Brief mit deinem Namen, dem Datum und der Formulierung, dass du dein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit kündigst. Wenn du minderjährig bist, müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten die Kündigung zusätzlich unterschreiben.
Für den Fall, dass du deine Ausbildung während der Probezeit beenden möchtest, haben wir hier ein Muster für deine Kündigung.
Deine Kontaktinfos [Vor- und Nachname, Adresse, PLZ + Ort, E-Mail-Adresse, Datum]
Anschrift Ausbildungsbetrieb [Name des Ausbildungsbetriebs, Adresse, PLZ + Ort]
Betreff: Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit
Sehr geehrte/r [Name des Ansprechpartners],
hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis in Ihrem Unternehmen, das am [Datum des Ausbildungsbeginns] begonnen hat, gemäß § 22 BBiG fristlos und ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit.
Ich bedanke mich für die bisherige Zusammenarbeit und die Erfahrungen, die ich in Ihrem Unternehmen sammeln durfte.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung schriftlich und stellen Sie mir ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis aus.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Dein Name]
Mehr Infos zur Kündigung findest du in unserem Kündigungs-Ratgeber.
In den meisten Fällen ist es während der Probezeit nicht möglich, Urlaub zu nehmen. Der Urlaub, der dir laut Vertrag zusteht, kann normalerweise erst nach Ablauf der Probezeit beantragt werden. Wenn du allerdings aus einem dringenden Grund, wie zum Beispiel einer Familienfeier, Urlaub brauchst, solltest du dies frühzeitig mit deinem Ausbilder besprechen. In der Regel bekommst du dann auch frei. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Alle weiteren Infos zum Thema Urlaub in der Ausbildung findest du in unserem Ratgeber zum Thema Urlaub.
Wenn du während der Probezeit krank wirst, solltest du das deinem Ausbildungsbetrieb sofort melden. Je nach betrieblicher Regelung brauchst du dann ab dem ersten, zweiten oder dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest.
Solange du krankgemeldet bist, kann dir nicht gekündigt werden. Aber Vorsicht: Fehlzeiten in der Probezeit können dazu führen, dass die Probezeit verlängert wird. So hat der Betrieb mehr Zeit, um dich angemessen zu beurteilen.
Ja, theoretisch kannst du deine Probezeit verkürzen. Beispielsweise, wenn du vor der Ausbildung schon als Praktikant bzw. Praktikantin in dem Betrieb gearbeitet und dabei ähnliche Aufgaben übernommen hast. Sprich am besten mit deinem Ausbilder, wenn du Interesse daran hast.
Beachte: Die Mindestdauer von einem Monat darf nicht unterschritten werden!
Ja, unter bestimmten Umständen kann die Probezeit verlängert werden. Zum Beispiel, wenn deine Ausbildung für einen längeren Zeitraum unterbrochen wird. Das kann wegen einer Krankheit oder anderen privaten Umständen passieren. Hast du mehr als ein Drittel der vereinbarten Probezeit verpasst, kann dein Betrieb die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung verlängern.
Beachte: Die maximale Probezeit beträgt auch bei Verlängerung immer noch vier Monate.
In vielen Betrieben findet am Ende der Probezeit ein Probezeitgespräch statt. In dem Gespräch wird besprochen, wie deine Leistungen und dein Verhalten bewertet werden und ob es Bereiche gibt, in denen du dich verbessern kannst.
Bereite dich gut auf das Gespräch vor: Reflektiere, was du gelernt hast, welche Herausforderungen du gemeistert hast, und wo du dich noch weiterentwickeln möchtest. Zeige Offenheit für Feedback und frage aktiv nach, wie du dich verbessern kannst. Ein erfolgreiches Probezeitgespräch ist oft der erste Schritt zu einer langfristigen Zusammenarbeit.
In manchen Betrieben gibt es eine sogenannte Probezeitbeurteilung. Der Name verrät schon, was das ist: eine Bewertung, die dein Ausbildungsbetrieb am Ende der Probezeit vornimmt. Sie kann in einem persönlichen Gespräch oder schriftlich stattfinden.
Die Probezeitbeurteilung enthält in der Regel deine fachliche Leistung, deine Zuverlässigkeit, dein Verhalten im Team und deine Lernbereitschaft. Eine gute Probezeitbeurteilung erhöht die Chancen auf eine Übernahme und gibt dir wertvolles Feedback, woran du noch arbeiten musst.
„[Name] hat sich während der Probezeit sehr engagiert gezeigt und die ihm übertragenen Aufgaben stets zuverlässig und gewissenhaft erfüllt. Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war jederzeit vorbildlich.“

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