„Ich wollte mir Urlaub zwischen Weihnachten und Silvester nehmen – wurde abgelehnt. Ein Jahr später hat eine andere Azubine in der gleichen Woche frei bekommen. Fand ich echt komisch.“
– Timo, 2. Lehrjahr im Einzelhandel
Kennst du solche Situationen auch? Uns erreichen immer wieder Nachrichten von euch, in denen ihr von Problemen mit dem Urlaub in der Ausbildung berichtet. Aber wie sieht die rechtliche Lage da eigentlich genau aus? Wie viel Urlaubsanspruch hat man als Azubi? Und was muss man noch alles wissen?
Auf dieser Seite haben wir alle relevanten Informationen um den Urlaubsanspruch von Azubis gesammelt und beantworten eure meist gestellten Fragen.
Das Wichtigste vorweg: Als Azubi hast du genauso ein Recht auf Urlaub wie jeder andere Arbeitnehmer! Das regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es schreibt einen gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen pro Jahr vor.
Wichtig: Werktage sind nicht gleich Arbeitstage. Werktage umfassen den Zeitraum Montag bis Samstag, Arbeitstage hingegen nur Montag bis Freitag. Bei einer Fünf-Tage-Woche brauchst du also nur 20 Tage Urlaub, um auf vier Wochen freie Zeit zu kommen.
Der genaue Urlaubsanspruch steht immer in deinem Ausbildungsvertrag. In vielen Fällen bekommst du mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub – vor allem dann, wenn dein Betrieb tariflich gebunden ist. Schau daher genau in deinen Vertrag oder frag in der Personalabteilung nach.
Ja – aber nur aus betrieblichen Gründen. Und natürlich muss dein Betrieb dir trotzdem ermöglichen, den Urlaub bis Jahresende zu nehmen.
Wenn du noch keine 18 bist, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – und das ist in Sachen Urlaub deutlich großzügiger. Je jünger du bist, desto mehr Urlaubstage stehen dir zu.
Alter am 1. Januar | Mindesturlaub laut JArbSchG |
unter 16 Jahre | 30 Werktage (25 Arbeitstage) |
unter 17 Jahre | 27 Werktage (23 Arbeitstage) |
unter 18 Jahre | 25 Werktage (21 Arbeitstage) |
Vielleicht hast du gehört, dass sich der Urlaubsanspruch im Lauf der Ausbildung ändert – das stimmt aber gesetzlich nicht. Egal, ob du im 1., 2. oder 3. Lehrjahr bist: Du hast denselben Anspruch wie alle anderen Azubis in deinem Betrieb. Eine Unterscheidung nach Ausbildungsjahr gibt es im Gesetz nicht.
Es kann aber sein, dass dein Arbeitgeber im Verlauf der Ausbildung mehr Urlaubstage gewährt, etwa als Anerkennung für gute Leistungen oder bei Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Das ist aber freiwillig – maßgeblich ist, was im Ausbildungsvertrag steht.
Urlaub nehmen, wenn Schule ist? Klingt praktisch, ist aber problematisch. Wenn du zur Berufsschule gehst, bist du in der Ferienzeit am besten aufgehoben. Denn außerhalb der Schulferien gilt weiter deine Berufsschulpflicht – selbst wenn du im Betrieb Urlaub eingereicht hast.
Beachte:
Bei einer schulischen Ausbildung gelten oft dieselben Ferien wie an staatlichen Schulen. Das bedeutet: Du hast keine freien Urlaubstage im klassischen Sinn – deine Erholungszeiten sind die Schulferien.
Beim dualen Studium sieht es anders aus. Du wechselst zwischen Theorie- und Praxisphasen – in der Praxisphase hast du Urlaubsanspruch wie ein Azubi oder Angestellter, abhängig vom Arbeitsvertrag.
Ausbildungstyp | Urlaubstage | Besonderheiten |
---|---|---|
Schulische Ausbildung | Schulferien | Kein Anspruch auf Zusatzurlaub |
Duales Studium | Vertraglich geregelt | Nur während Praxisphase möglich |
Betriebliche Ausbildung | Mind. 24 Werktage | Meist mehr per Vertrag |
Du bist noch in der Probezeit? Dann darfst du normalerweise noch keinen Urlaub nehmen. Laut Bundesurlaubsgesetz musst du sogar danach noch eine Wartezeit einhalten: Du darfst frühestens nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung das erste Mal Urlaub beantragen.
Der Urlaubsanspruch besteht in dieser Zeit natürlich trotzdem – die Urlaubstage verfallen also nicht, du darfst sie nur möglicherweise erst später im Jahr nehmen. Aber ein kleiner Tipp: Frag mal bei deinem Arbeitgeber nach, ab wann du Urlaub nehmen darfst. Viele Unternehmen drücken gern mal ein Auge zu und lassen ihre Azubis auch schon in der Probezeit oder zumindest direkt danach Urlaub nehmen.
Es gibt Ereignisse, bei denen du Sonderurlaub bekommen kannst – also bezahlten Extra-Urlaub für besondere Anlässe. Der Anspruch ist aber nicht gesetzlich klar geregelt. Entscheidend ist dein Ausbildungsvertrag oder ein gültiger Tarifvertrag.
Du willst länger weg – z. B. für eine Reise – und deine Urlaubstage reichen nicht aus? Dann bleibt nur der Weg über unbezahlten Urlaub. Einen Anspruch darauf hast du nicht – das ist immer Verhandlungssache.
Was du wissen musst:
Tipp: Unbedingt frühzeitig beantragen – und schriftlich festhalten lassen!
Urlaubsgeld ist kein Muss – aber eine nette Extrazahlung. Ob du es bekommst, hängt vom Tarifvertrag oder deinem Arbeitgeber ab. Manche Branchen zahlen pauschale Beträge, andere einen Prozentsatz vom Monatslohn.
Typische Regelungen:
Krank im Urlaub ist ärgerlich – aber du kannst dir die Tage zurückholen. Wichtig ist, dass du:
Achtung: Nur mit gültigem Attest bekommst du deine Urlaubstage zurück – auch als Azubi. Die Krankheit muss zudem tatsächlich die Erholung unmöglich machen (also keine „leichte Erkältung“ ohne Attest).
Damit alles glatt läuft, solltest du bei der Urlaubsplanung systematisch vorgehen:
Schritt-für-Schritt: Als Azubi Urlaub beantragen
Tipp: Urlaub ist kein Wunschkonzert – bei Konflikten entscheidet meist die Reihenfolge der Anträge oder die soziale Situation (z. B. Eltern schulpflichtiger Kinder).
Was passiert mit deinem Resturlaub, wenn du nach der Ausbildung übernommen wirst oder kündigst?
Wichtig: Eine lückenlose Übergabe der Urlaubsdaten zwischen Azubi-Vertrag und neuem Arbeitsvertrag muss erfolgen – sonst verlierst du ggf. Anspruch.
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