Ausbildung zum Binnenschiffer
Hast du die Matrosenprüfung erfolgreich bestanden, darfst du dich nun Binnenschiffer nennen.
Steuermann
Möchtest du den Tag hinterm Steuerrad verbringen, benötigst du neben deinem Ausbildungsabschluss das sogenannte Binnenschifferpatent. Du darfst dieses Patent erwerben, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist, eine Fahrtzeit von vier Jahren und einen Nachweis einer bestimmten Anzahl an Reisen vorlegen kannst. Du nimmst an einem Patentlehrgang teil und kannst nach der bestandenen Prüfung als Steuermann angestellt werden.
Schiffsführer/Kapitän
Als Schiffsführer bist du der ranghöchste Mann an Bord. Du trägst die Verantwortung für das Schiff und die Besatzung, planst die Reiseroute und bedienst die Steuer- und Navigationsanlage.
Existenzgründung
Als Schiffsführer hast du die Möglichkeit, dich mit einem eigenen Unternehmen im Bereich Binnenschiffsgüter- oder Binnenschiffsfahrgastverkehr selbstständig zu machen.
Für diesen Schritt brauchen wir noch eine gültige E-Mail-Adresse von dir. Bitte hinterlege sie in deinem Account.