Wenn du deine Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin in einem Krankenhaus des öffentlichen Dienstes machst (z. B. Uniklinik oder kommunales Krankenhaus), bekommst du schon im ersten Jahr ein gutes Ausbildungsgehalt:
Wichtig: Dieses Gehalt bekommst du nur, wenn dein Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zahlt oder sich daran orientiert. Private Träger zahlen oft weniger – aber niemals weniger als den gesetzlich festgelegten Azubi-Mindestlohn.
Wenn du in einem öffentlichen Krankenhaus arbeitest und nach dem TVöD-P Tarifvertrag bezahlt wirst, bekommst du ein Einstiegsgehalt von etwa 3.400 Euro brutto im Monat. Als ATA wirst du in die Entgeltgruppe P7 eingeordnet, in der du mit mehr Berufserfahrung bis zu 4.188 Euro verdienen kannst.
Wenn du für eine kirchliche Einrichtung arbeitest, wirst du nach dem Tarifvertrag der Arbeitervertragsrichtlinien (AVR) bezahlt. Hier kannst du mit einem Einstiegsgehalt von ca. 3.600 Euro brutto im Monat rechnen und mit mehr Arbeitserfahrung sogar bis zu 4.200 Euro verdienen.
Bei privaten Trägern fällt das Gehalt oft etwas niedriger aus, weil sie nicht an Tarifverträge gebunden sind und eigene Gehälter festlegen. Da sie wirtschaftlich arbeiten müssen, ist oft weniger Spielraum für höhere Löhne. Mit Verhandlungsgeschick kannst du trotzdem versuchen, mehr rauszuholen – gerade weil Fachkräfte überall dringend gebraucht werden. Als Ausgleich bieten viele private Einrichtungen zusätzliche Benefits, wie etwa eine betriebliche Altersvorsorge. Es gibt auch Ausnahmen, bei denen private Träger nach Tarif zahlen oder sogar besser, aber das ist eher selten.
Arbeitszeiten: Du arbeitest in der Regel tagsüber oder im Bereitschaftsdienst, aber nicht nachts – das ist ein großer Vorteil gegenüber der Pflege. Dafür gibt’s allerdings auch keine Nacht- oder Feiertagszuschläge. Für Bereitschaftsdienste bekommst du aber eine Zulage.
Wenn du dich weiterbildest, kannst du dein Gehalt sogar noch steigern.
Sowohl Anästhesietechnische Assistenten und Assistentinnen (ATA) als auch Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen(OTA) sind unverzichtbare Fachkräfte im OP-Bereich. Beide Berufsgruppen werden häufig nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Pflege (TVöD-P) vergütet. Die Eingruppierung erfolgt üblicherweise in die Entgeltgruppe P7. In einigen Fällen kann bei OTA auch eine Einstufung in Entgeltgruppe P8 erfolgen, insbesondere bei besonders komplexen Tätigkeiten.
Je nach Bundesland und Arbeitgeber können die genauen Gehälter etwas abweichen aber im Durchschnitt sind das ATA-Gehalt und das OTA-Gehalt in etwa gleich. Das Einstiegsgehalt von OTAs liegt auch bei etwa 3.300 - 3.400 Euro.
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