Friseur / Friseurin Gehalt: Ausbildungsvergütung und Gehalt als Friseur

Empf. Schulabschluss:
Hauptschulabschluss
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Arbeitszeit:
werktags
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Friseur Gehalt & Verdienst

Wie viel verdient man als Friseur während der Ausbildung?

Ist dein Ausbildungsgehalt nicht durch einen Tarifvertrag geregelt, dann bekommen Friseur-Azubis in der Regel im ersten Ausbildungsjahr 724 Euro brutto im Monat und im zweiten Jahr 854 Euro. Im dritten Jahr der Ausbildung liegt das Gehalt bei 977 Euro.

Hinweis: Die Gehaltszahlen beziehen sich auf den Mindestlohn für Auszubildende (Stand: 2026). Sollte dein Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden sein, gelten die darin festgehaltenen Vergütungszahlen.

Wirst du nach dem Tarif des Friseurhandwerks bezahlt, dann bekommst du beispielsweise in Rheinland-Pfalz seit August 2025 im ersten Ausbildungsjahr 740 Euro brutto pro Monat, im zweiten Jahr 860 Euro und im dritten Jahr 1.000 Euro brutto pro Monat. Die Tarife unterscheiden sich je nach Bundesland. 

Sollte dir das Gehalt nicht reichen, gibt es verschiedene finanziellen Hilfen, die du in Anspruch nehmen kannst wie zum Beispiel Wohngeld oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Friseur-Ausbildung: Gehalt

Ausbildungsjahr Gehalt (Monat)
1. Ausbildungsjahr 724–740 Euro 
2. Ausbildungsjahr 854–860 Euro
3. Ausbildungsjahr 977–1.000 Euro

Wie hoch ist das Friseur-Gehalt nach der Ausbildung?

Das Gehalt als ausgelernter Friseur ist von verschiedenen Faktoren abhängig – zum Beispiel der Aus- und Weiterbildung, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit, die du im Salon übernimmst. Auch die jeweilige Branche und die Region sind mitentscheidend. 

Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde – das macht dann etwas mehr als 2.200 Euro im Monat.

Mindestlohn für das Friseurhandwerk

Manche Bundesländer haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Friseurhandwerk. Das heißt, als Friseurin oder Friseur bekommst du unabhängig von deinem Betrieb einen Branchen-Mindestlohn. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Hessen. Für alle anderen Bundesländer gilt: Wenn das Unternehmen nicht tarifgebunden ist, dann gibt es keinen Tarifvertrag, sondern eigene Verträge. Den allgemeinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn bekommst du aber mindestens.