Das Gehalt in der Ausbildung richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Gehälter während der Ausbildung. Wenn du besorgt bist, dass dabei am Ende des Monats nicht genug Geld übrig bleibt, bieten zum Beispiel Wohngeld, Miethilfe oder BAföG Möglichkeiten zur finanziellen Hilfe.
Was ist, wenn mein Betrieb keinen Tarifvertrag hat?
Wenn dein Ausbildungsbetrieb keinen Tarifvertrag hat, legt dein Chef das Gehalt fest. Seit 1. Januar 2020 muss er sich dabei aber an den Mindestlohn für Auszubildende halten. Dann bekommst du als Friseur in deinem ersten Ausbildungsjahr mindestens 550 Euro brutto im Monat. Im zweiten Jahr bekommst du mindestens 649 Euro und im dritten Jahr steigt deine Ausbildungsvergütung auf mindestens 743 Euro brutto im Monat an. Sollte dein Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden sein, gelten natürlich die darin festgehaltenen Vergütungszahlen. Ist es dir dein Gehalt zu niedrig, solltest du mit deinem Chef darüber verhandeln und deine Gehaltsvorstellungen äußern. Orientier dich dafür an den gängigen Gehältern bei tarifgebundenen Betrieben. Falls sich dein Chef nicht darauf einlässt, bist du rechtlich durch das Berufsbildungsgesetz abgesichert.
Der spätere Verdienst als ausgelernter Friseur ist von verschiedenen Faktoren abhängig – zum Beispiel der Aus- und Weiterbildung, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit, die du im Salon übernimmst. Auch die jeweilige Branche und die Region sind mitentscheidend. In tarifgebundenen Verträgen richtet sich die Höhe des Gehalts nach den tarifvertraglichen Vereinbarungen; bei nichttarifgebundenen Betrieben verhandelt der Arbeitgeber individuell mit seinen Mitarbeitern über den Verdienst.
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