Du hast Kraft im Arm, Maßband in der Hand und bringst Böden fachgerecht zum Glänzen. Klar, dass sich der Einsatz am Monatsende lohnen soll. Wie sieht’s 2026 mit der Vergütung aus – in der Ausbildung und danach?
Im Parkett- und Bodenlegerhandwerk gelten bundesweite Tarifverträge. Für 2026 hat IG Metall mit dem Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik folgende Erhöhungen durchgesetzt: Die Entgelte steigen zum 1. Januar 2026 um 2,9 %, zum 1. Januar 2027 um weitere 3,1 %. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab 1. Januar 2026 um 60 € je Ausbildungsjahr, ab 1. Januar 2027 kommen weitere 40 € dazu.
Ausbildungsvergütung 2026 (tarifgebunden, bundesweit)
Dann gilt nicht der allgemeine Mindestlohn, sondern die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Für Ausbildungsverträge, die 2026 beginnen, beträgt sie mindestens:
Als frisch ausgelernter Parkettleger wirst du meist in Entgeltgruppe 5 eingeordnet. Das entspricht ca. 2.750 € brutto im Monat.
Wirst du direkt höher bewertet (EG 6, eher mit erster Berufserfahrung), liegst du bei ca. 3.000 € brutto/Monat.
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