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Kindergeld in der Ausbildung: Was dir zusteht – und wie du es bekommst

Du machst gerade eine Ausbildung oder fängst bald deine Ausbildung an und fragst dich, ob du trotzdem noch Kindergeld bekommst? 

Damit du ganz genau weißt, was Sache ist, zeigen wir dir auf dieser Seite:

  • ob du als Azubi Kindergeld bekommst,
  • wie viel Geld es gibt,
  • wie lange du Anspruch hast,
  • und was du tun musst, damit auch wirklich nichts schief geht!

Kindergeld in der Ausbildung: Bekomme ich als Azubi Kindergeld?

Gute Nachrichten: In fast allen Fällen bekommst du als Azubi weiterhin Kindergeld! Ganz egal, ob du eine duale Ausbildung oder schulische Ausbildung machst. Entscheidend ist nur:

  • Du bist unter 25 Jahre alt.
  • Du machst eine anerkannte Ausbildung.
  • Du betreibst die Ausbildung ernsthaft und regelmäßig.

Wichtig zu wissen

Du bekommst das Kindergeld nicht direkt, sondern in der Regel deine Eltern – denn sie haben offiziell den Anspruch. Du kannst aber einen Antrag stellen, damit das Geld direkt an dich überwiesen wird. Mehr dazu unten.

Wie viel Kindergeld bekomme ich während der Ausbildung?

Seit Januar 2023 ist der Betrag für alle gleich – unabhängig davon, wie viele Geschwister du hast.

Aktuell (Stand: Juni 2025) bekommst du als Azubi monatlich 255 Euro Kindergeld.

Das Kindergeld wird nicht auf dein Azubi-Gehalt angerechnet und ist steuerfrei.

Gehalt in der Ausbildung

Gehalt in der Ausbildung

Was kann man in der Ausbildung verdienen? Und muss man Steuern zahlen? Diese und alle weiteren Fragen rund ums Ausbildungsgehalt beantworten wir dir hier.

Alle Infos

Kindergeld in der Ausbildung beantragen – So geht’s!

Wenn du eine Ausbildung machst, bekommst du in der Regel nicht selbst das Kindergeld, sondern deine Eltern. Sie sind die, die offiziell anspruchsberechtigt sind – denn das Kindergeld ist gesetzlich als Unterstützung für den Unterhalt von Kindern in Ausbildung gedacht. Deshalb stellen meist auch sie den Antrag, und das Geld geht direkt an sie.

Wichtig zu wissen

Das Kindergeld läuft nicht automatisch weiter, wenn du volljährig wirst. Ab deinem 18. Geburtstag verlangt die Familienkasse regelmäßig Nachweise – zum Beispiel deinen Ausbildungsvertrag, eine Schulbescheinigung oder einen Mietvertrag, wenn du nicht mehr zuhause wohnst.

Wie kann ich das Kindergeld mit selbst bekommen?

Das geht – mit einem sogenannten Abzweigungsantrag. Den kannst du unter bestimmten Voraussetzungen stellen.

Wann kannst du Kindergeld an dich selbst auszahlen lassen?

  • Deine Eltern geben dir das Geld nicht weiter.
  • Du zahlst deine Miete und lebst eigenständig.
  • Du bekommst keine Unterstützung mehr von zuhause.
  • Der Kontakt zu deinen Eltern ist abgebrochen.

Schritt für Schritt: Kindergeld-Abzweigungsantrag stellen

  1. Antragsformular holen: Das Formular „Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes“ bekommst du bei der Familienkasse oder online als PDF
  2. Belege sammeln: Mietvertrag, Kontoauszüge, Ausbildungsvertrag, Nachweis über eigenständige Krankenversicherung o. Ä.
  3. Formular ausfüllen: Angaben zu deiner Situation, Ausbildung, Wohnort, Bankverbindung
  4. Antrag einreichen: Per Post an die zuständige Familienkasse
  5. Warten auf Rückmeldung: Dauert in der Regel 2–4 Wochen – ggf. wirst du um weitere Nachweise gebeten

Bis wann bekomme ich als Azubi Kindergeld?

Grundsätzlich gilt: Kindergeld bekommst du auf jeden Fall, bis du 25 Jahre alt bist – und solange du dich in einer befindest.

Auch wenn du gerade keine Ausbildung machst, sondern noch suchst oder wartest, bekommst du unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld. Die Familienkasse erkennt zum Beispiel eine sogenannte Übergangszeit von bis zu 4 Monaten an – etwa zwischen Schule und Ausbildung oder wenn du nach einer abgebrochenen Lehre auf einen neuen Ausbildungsplatz wartest.

Auch ohne laufende Ausbildung kannst du Kindergeld bekommen – wenn du …

  • … aktiv suchst oder Bewerbungen schreibst. ✅
  • … bei der Agentur als suchend gemeldet bist. ✅
  • … eine Ausbildung in max. 4 Monaten beginnst. ✅

Kindergeld über 25 – gibt’s da Ausnahmen?

Grundsätzlich endet der Kindergeldanspruch mit 25 Jahren – auch wenn du noch in Ausbildung bist. Aber es gibt zwei wichtige Ausnahmen:

Kindergeld über 25: Behinderung vor dem 25. Geburtstag

Wenn du eine körperliche oder geistige Behinderung hast, die vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und dich daran hindert, dich selbst zu unterhalten, hast du unter Umständen unbefristeten Anspruch auf Kindergeld.

Alle Infos zur Ausbildung mit Behinderung

Kindergeld über 25: Freiwilligendienste verlängern den Zeitraum

Wenn du vor der Ausbildung einen Dienst wie FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst gemacht hast, kann sich der Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus verschieben – um die Dauer des Dienstes, maximal aber um 12 Monate.

Übersicht: So lange bekommst du Kindergeld

Situation Kindergeld – wie lange?
Erste Ausbildung (z. B. dual, schulisch, Studium) Bis zum 25. Geburtstag, ohne Einschränkungen
Erste Ausbildung mit Minijob oder Nebenjob Bis 25 – Verdienst spielt keine Rolle
Zweite Ausbildung oder Zweitstudium Bis 25 – nur wenn du max. 20 Std./Woche arbeitest
Zwischen Schule und Ausbildung (Übergangszeit) Max. 4 Monate – wenn du z. B. auf Ausbildungsstart wartest
Ausbildung abgebrochen, neue beginnt bald Weiter Kindergeld – wenn du suchend gemeldet bist oder zügig neu startest
Ausbildungspause ohne neue Perspektive Kein Anspruch mehr
Behinderung vor dem 25. Geburtstag Unbegrenzt, wenn du dich nicht selbst unterhalten kannst
Freiwilligendienst (FSJ, BFD etc. vor Ausbildung) Verlängert Anspruch über 25 – max. 12 Monate

Ausbildung und Kindergeld: Was zählt überhaupt als „in Ausbildung“?

Kindergeld bekommst du nur, wenn du wirklich in Ausbildung bist – also regelmäßig lernst, Prüfungen machst und das Ganze auf einen Beruf oder Abschluss abzielt.

Was genau als Ausbildung gilt, hängt davon ab, ob es deine erste oder zweite Ausbildung ist:

Erste Ausbildung – alles easy!

Solange du deine erste Ausbildung machst, hast du ganz normal Anspruch auf Kindergeld. Und zwar unabhängig davon, ob du:

  • eine duale oder betriebliche Ausbildung machst (z. B. Kaufmann, Mechatronikerin etc.).
  • eine schulische Ausbildung besuchst (z. B. Erzieher, PTA, Sozialassistentin).
  • ein Studium absolvierst.
  • ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) machst.
  • dich in einem Vorbereitungsdienst befindest (z. B. Referendariat, Anerkennungsjahr im sozialen Bereich).

In der ersten Ausbildung ist es egal, wie viel du arbeitest oder verdienst – das Kindergeld bekommst du trotzdem.

Zweite Ausbildung – hier gelten andere Regeln!

Wenn du schon eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast und danach noch eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium machst, bekommst du nur unter bestimmten Bedingungen weiter Kindergeld.

👉 Kindergeld gibt’s nur, wenn du nebenbei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest. Das gilt für Nebenjobs, Teilzeitstellen oder Selbstständigkeit.

Beispiel

Du hast eine Ausbildung zur Mediengestalterin abgeschlossen und machst jetzt ein Marketing-Studium.

➤ Wenn du unter 25 bist und neben deinem Studium unter 20 Stunden pro Woche arbeitest, bekommst du weiter Kindergeld.

➤ Arbeitest du mehr als 20 Wochenstunden, fällt das Kindergeld weg.

Kindergeld während der Ausbildung: Gibt es eine Einkommensgrenze?

Wie viel darf ich eigentlich verdienen, um meinen Kindergeld-Anspruch nicht zu verlieren? Gibt es in der Ausbildung eine Einkommensgrenze? Die klare Antwort: Nein – nicht bei der ersten Ausbildung.

Du kannst also dein Azubi-Gehalt behalten, zusätzlich einen Nebenjob machen und trotzdem voll Kindergeld bekommen.

In der zweiten Ausbildung spielt dein Einkommen indirekt eine Rolle – nicht der Betrag, sondern wie viel du arbeitest. Du darfst maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten – sonst verlierst du den Anspruch auf Kindergeld.

Beispiel

Du hast nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung noch ein Studium begonnen. Zunächst arbeitest du nur einen Tag pro Woche (8 Stunden) in deinem Nebenjob – bekommst also weiter ganz normal Kindergeld. Dann stockst du auf drei Vollzeit-Tage die Woche auf (= 24 Stunden). Dein Kindergeld-Anspruch erlischt damit.

Ausbildung abgebrochen & neu gestartet? Meistens kein Problem!

Wenn du deine Ausbildung oder dein Studium abbrichst, aber eine neue Ausbildung anfängst, bekommst du weiterhin Kindergeld – solange du:

  • unter 25 Jahre alt bist.
  • zeitnah etwas Neues beginnst.
  • dich ggf. bei der Agentur für Arbeit als suchend meldest, falls es eine Lücke gibt.

Kein Kindergeld bekommst du, wenn…

  • du nichts machst und nirgendwo gemeldet bist.
  • du die Ausbildung abgebrochen hast und dich nicht neu orientierst.
  • du während einer zweiten Ausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
  • du älter als 25 Jahre bist.

Zweite Ausbildung abgebrochen – was passiert mit dem Kindergeld?

Wenn du eine zweite Ausbildung machst, gelten ohnehin strengere Regeln fürs Kindergeld (max. 20 Stunden Arbeit pro Woche). Doch was passiert, wenn du diese zweite Ausbildung abbrichst?

Kindergeld bei Abbruch der Zweitausbildung

Anders als nach einem Abbruch der ersten Ausbildung gibt es hier keine automatische Fortzahlung. Du musst der Familienkasse sofort mitteilen, dass du abgebrochen hast – sonst drohen Rückforderungen.

Du kannst aber weiterhin Kindergeld bekommen, wenn du direkt im Anschluss:

  • eine neue Ausbildung oder ein Studium planst.
  • dich bei der Agentur für Arbeit als suchend meldest.
  • oder die nächste Ausbildung innerhalb von 4 Monaten beginnst.

Kindergeld in der Ausbildung: Was mache ich bei längerer Pause?

Es gibt Phasen, in denen nichts richtig läuft: Ausbildung abgebrochen, Studium hingeschmissen – und keine neue Richtung in Sicht. Das ist okay, aber fürs Kindergeld gilt:

👉 Ohne offizielle Perspektive gibt’s kein Geld!

Deinen Kindergeld-Anspruch verlierst du, wenn du…

  • … nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet bist.
  • … keine Ausbildung, kein Studium, keinen Freiwilligendienst machst.
  • … die 4-Monats-Übergangszeit überschreitest.
  • … nicht nachweist, dass du dich bemühst (z. B. Bewerbungen).

Was tun, damit du den Anspruch nicht verlierst?

  • Melde dich bei der Agentur als Ausbildungssuchend.
  • Sammle Nachweise (Bewerbungsschreiben, Gespräche).
  • Kümmere dich aktiv um eine neue Richtung.
  • Gib der Familienkasse rechtzeitig Bescheid, was Sache ist.

Kindergeld in der Ausbildung und andere Leistungen: Was ist möglich?

Viele Azubis fragen sich: Darf ich Kindergeld bekommen, wenn ich zusätzlich BAföG, BAB oder Wohngeld beziehe?

Die Antwort: Ja – Kindergeld ist mit anderen Unterstützungsleistungen kombinierbar!

📚Kombinationen im Überblick

Leistung Hinweise
Kindergeld + BAföG Kindergeld zählt NICHT als Einkommen
Kindergeld + Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Keine Anrechnung bei Bedarfberechnung
Kindergeld + Wohngeld In seltenen Fällen kann es Einfluss haben
Kindergeld + Unterhalt vom Jugendamt Wird getrennt behandelt

Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung

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Welche finanzielle Unterstützung gibt es eigentlich für Azubis? In diesem Ratgeber geben wir dir einen Überblick über all deine Möglichkeiten.

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