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Rechte und Pflichten als Azubi

Rechte und Pflichten … klingt ja erst mal ganz schön trocken. Damit in deiner Ausbildung alles reibungslos funktioniert, sind die aber ziemlich wichtig. Deine Azubi-Rechte schützen dich beispielsweise vor unfairer Behandlung oder einer schlechten Ausbildung. Dafür kommen aber auch einige Verpflichtungen auf dich zu. Mit der Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag erklären du und dein Arbeitgeber euch dazu bereit, die Zusammenarbeit so gut wie möglich zu gestalten.

Alles Wichtige aus diesem Ratgeber erklären wir dir auch im folgenden Video.

Welche Rechte habe ich als Azubi?

Deine Rechte als Azubi kannst du im Detail im Berufsbildungsgesetz (kurz: BBiG) im Jugendschutzgesetz (JuSchG), in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) und in der Handwerksverordnung (HwO) nachlesen.

Deine Azubi-Rechte im Überblick

  • Recht auf einen Ausbildungsvertrag
  • Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels
  • Recht auf einen geeigneten Ausbilder
  • Recht auf Ausbildungsmittel
  • Recht auf Vergütung
  • Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden
  • Recht auf Urlaub
  • Recht, in der Ausbildung krank zu sein
  • Recht auf ein Ausbildungszeugnis
  • Recht auf Verkürzung der Ausbildung
  • Kündigungsrecht

Das Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels

Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist die Einhaltung des Ausbildungsziels. Klingt erst mal logisch, dass das Ende deiner Ausbildung mit einem Ziel verbunden ist, heißt aber konkret: Du sollst als Azubi nur die Arbeiten erledigen, die unmittelbar zu deinem Ausbildungsberuf gehören.

Wenn du ständig private Besorgungen für deinen Chef erledigen musst, immer nur Kaffee kochen oder putzen sollst, dann ist das nicht im Sinne des Ausbildungsziels und darf von dir im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Das nennt man das Arbeitsverweigerungsrecht.

Es darf natürlich auch mal vorkommen, dass du die ein oder andere Aufgabe übernimmst, die nicht so gut zu deinem Beruf passt – das ist aber in Ordnung, solange es nicht ständig passiert. Wenn es mal zu viel werden sollte, dann sprich deinen Ausbilder drauf an und bitte ihn, die Aufgaben ein bisschen besser zu verteilen.

Ausbildungsordnung

Es gibt die sogenannte Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf, in der zeitlich und thematisch festgelegt ist, welche Skills dir wann vermittelt werden müssen. Zu viele themenfremde Aufgaben sollten nicht dazu gehören. Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und für weitere Ausbildungsmaßnahmen und -aktivitäten außerhalb des Betriebs freistellen, wenn es dem Ausbildungsziel dient.

Das Recht auf einen geeigneten Ausbilder

Nicht jeder darf dein Ausbilder sein: Um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist es wichtig, einen geeigneten Ausbilder zu haben. Der Ausbilder muss eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ablegen und so zeigen, dass er qualifiziert ist, einen Azubi auszubilden.

Natürlich muss er auch genug Berufserfahrung und zwischenmenschliche Fähigkeiten mitbringen, um dich gut durch die Ausbildung zu begleiten. Er sollte ein Auge darauf haben, dass du alles Wichtige lernst, was du am Ende in der Abschlussprüfung können und wissen musst. Und natürlich muss er dafür sorgen, dass alles sicher und korrekt abläuft.

Ausbilder zeigt zwei Azubis eine Maschine

Was sind die Pflichten eines Ausbilders?

Genau wie du als Azubi hat natürlich auch dein Ausbilder bzw. deine Ausbilderin Pflichten. Dazu gehört unter anderem, eine angemessene Ausbildungsplanung zu erstellen und so sicherzugehen, dass du die erforderlichen Fähigkeiten lernst, die für deinen gewählten Beruf notwendig sind. Dabei muss er gesetzlichen Vorgaben aus dem Berufsbildungsgesetz beachten.

Zu den Pflichten eines Ausbilders gehört außerdem, dass er sich regelmäßig über deinen Fortschritt informiert, dir Feedback gibt und dich beurteilt.

Die Aufgaben und Pflichten eines Ausbilders

  1. Ausbildungsplanung und -organisation: Ein Ausbilder muss einen strukturierten Ausbildungsplan erstellen. Dabei muss er sichergehen, dass die Lehrinhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan abgedeckt werden. Er muss außerdem sicherstellen, dass alle notwendigen Ressourcen und Materialien für die Azubis verfügbar sind.
  2. Vermittlung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten: Es ist die Pflicht des Ausbilders, den Auszubildenden die berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen, um die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können.
  3. Persönliche Entwicklung und Förderung des Auszubildenden: Neben den beruflichen Fähigkeiten muss ein Ausbilder auch die persönliche und soziale Entwicklung des Auszubildenden fördern. Das kann er zum Beispiel durch regelmäßiges Feedback erreichen.
  4. Bewertung und Prüfungsvorbereitung: Der Ausbilder muss den Fortschritt des Auszubildenden regelmäßig bewerten und ihn auf Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten.
  5. Einhaltung gesetzlicher Regelungen: Ausbilder müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Berufsausbildung eingehalten werden. Dazu gehören Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz, Arbeitssicherheitsgesetze und eventuelle branchenspezifische Vorschriften.
  6. Beratung und Betreuung: Ausbilder haben die Pflicht, als Ansprechpartner für die Auszubildenden bei Fragen oder Problemen zur Verfügung zu stehen. Sie müssen in der Lage sein, Konflikte zu lösen, bei persönlichen oder beruflichen Schwierigkeiten zu beraten und die Auszubildenden während der gesamten Ausbildungszeit zu betreuen.

Darf ein Azubi ohne Ausbilder arbeiten?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass du in deiner Ausbildung von einem Ausbilder bzw. einer Ausbilderin betreut wirst. Grundsätzlich muss dein Ausbilder nicht immer physisch anwesend sein, du solltest jederzeit die Möglichkeit haben, Unterstützung von ihm zu erhalten.

Außerdem gibt es Phasen, bei denen dein Ausbilder auf jeden Fall vor Ort sein sollte. Beispielsweise in kritischen, stressigen Arbeitsphasen oder bei gefährlichen Tätigkeiten. Die Qualität der Ausbildung und deine Sicherheit müssen vom Ausbilder jederzeit gewährleistet sein. Auch Überstunden oder zu lange Arbeitszeiten ohne Aufsicht sind gesetzlich nicht erlaubt.

Wie viele Azubis darf ein Ausbilder betreuen?

Die Anzahl der Azubis, die ein einzelner Ausbilder betreuen darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Qualifikation des Ausbilders, der Art und Komplexität der Ausbildung sowie der Branchenvorschriften. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt nur vor, dass die Ausbildungszeit überwiegend durch Personen erfolgen soll, die dafür fachlich und persönlich geeignet sind.

Du hast das Gefühl, dass dein Ausbilder zu viele Azubis betreut und nicht allen gerecht werden kann? Dann wende dich am besten direkt an die für deine Ausbildung zuständige Kammer.

Das Recht auf Ausbildungsmittel

Ein weiteres Recht ist das sogenannte Recht auf Ausbildungsmittel. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen muss. Zu Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsmaterial und Werkstoffe
  • Bestimmte Bücher und Schreibmaterialien
  • Spezielle Computer-Software
  • Arbeitskleidung
  • Maschinen und Werkzeuge

Möchtest du zum Beispiel Bäcker werden, dann musst du die Küchenutensilien nicht selbst besorgen, willst du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, dann musst du die Programmier-Software nicht selber kaufen. Besonders für deine Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sein, damit alles reibungslosen Ablauf klappt und du dein Ausbildungsziel erreichst.

Ausbilder zeigt Azubi etwas auf Tablet

Das Recht auf Vergütung

Als Auszubildender hast du das Recht auf eine angemessene Vergütung, also auf einen monatlichen Lohn. Den bekommst du automatisch auf dein Konto überwiesen und ist im Ausbildungsvertrag festgeschrieben.

Die Höhe deines Ausbildungsgehalts richtet sich nach der Branche, der Größe der Firma und nach dem Standort. Auch das Bundesland spielt eine Rolle und ob du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht. Wenn du einen Tarifvertrag hast, also nach Tarif bezahlt wirst, dann ist dein Gehalt dort festgelegt.

Mindestlohn für Azubis

Seit Anfang 2020 gibt es den Mindestlohn für Azubis. Im ersten Ausbildungsjahr liegt das Mindestgehalt in 2024 bei 649 Euro brutto monatlich, im zweiten Ausbildungsjahr bei 766 Euro, im dritten bei 876 Euro und im vierten bei 909 Euro brutto pro Monat.

Rechtliches zu deinen Arbeitszeiten

Deine Arbeitszeiten werden zwar von deinem Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben, es gibt aber ein paar gesetzliche Regelungen, an die er sich zwingend halten muss. Welche das sind, verraten wir dir in unserem Arbeitszeiten-Ratgeber.

Arbeitszeit in der Ausbildung

Arbeitszeit in der Ausbildung

Wie lange darf ein Azubi arbeiten? Wie viel Pause steht ihm bei neun Stunden Arbeitszeit zu? Muss man auch am Wochenende arbeiten? Diese alle weiteren relevanten Fragen rund ums Thema Arbeitszeit beantworten wir dir hier.
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Das Recht auf Urlaub

Natürlich hast du als Azubi auch Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubstage du hast, ist in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Es muss jedoch das Bundesurlaubsgesetz eingehalten werden, nach dem jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen hat. Das gilt auch für dich und darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.

Urlaub als Azubi

Urlaub als Azubi

Wie viele Urlaubstage hat man in der Ausbildung? Und wie beantragt man eigentlich richtig Urlaub? Hier findest du die Antworten.
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Das Recht, in der Ausbildung krank zu sein

Jeder wird mal krank. Also hast du natürlich auch als Azubi das Recht, zuhause zu bleiben, wenn du krank wirst. Aber: Deine Pflicht ist in diesem Fall, dich ordentlich krankzumelden.

Alle Informationen rund um Krankmeldung, Fehltage, Krankengeld & Co. stehen in unserem Ratgeber zum Thema „Krank in der Ausbildung“:

Krank in der Ausbildung

Krank in der Ausbildung

Du bist krank, obwohl du eigentlich zur Ausbildung müsstest? Hier findest du alle Infos, die du jetzt benötigst!
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Das Recht auf ein Ausbildungszeugnis

Nach deiner Abschlussprüfung willst du es in deiner Hand halten: dein Zeugnis. Nach deiner Ausbildung hast du das Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Normalerweise bekommst du das Zeugnis innerhalb der ersten zwei Wochen nach deiner bestandenen Prüfung von deinem Arbeitgeber ausgestellt. Ist das nicht der Fall? Dann musst du es selbst anfordern. Aber Achtung: Forderst du dein Zeugnis nicht innerhalb der ersten sechs Wochen nach deiner bestandenen Prüfung schriftlich an, verlierst du deinen rechtlichen Anspruch darauf!

Zeugnis bei abgebrochener Ausbildung

Schon gewusst? Auch wenn du deine Ausbildung abgebrochen hast, hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis.

Beachte, dass es zwei Arten von Ausbildungszeugnissen gibt: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Das einfache Zeugnis gibt nur Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung. Im qualifizierten Zeugnis findet eine genaue Bewertung deiner erbrachten Leistungen und deines Sozialverhaltens statt. Für zukünftige Arbeitgeber kann das ein sehr wertvoller Einblick sein. Ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis ist daher oft ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Bewerbern.

Ausbildungszeugnis

Ausbildungszeugnis

Was genau muss alles in einem Ausbildungszeugnis stehen? Was sind gängige Formulierungen im Zeugnis und wie versteht man sie? Diese und alle weiteren relevanten Fragen zum Ausbildungszeugnis beantworten wir dir in diesem Ratgeber.
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Das Recht auf Verkürzung der Ausbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du das Recht auf Verkürzung der Ausbildung. Das geht aber nur, wenn das Ausbildungsziel auch ganz sicher in verkürzter Zeit erreicht werden kann. Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb da mitspielen und auch deine Noten und Leistungen sollten stimmen.

Ausbildung verkürzen

Ausbildung verkürzen

Unter Umständen hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung zu verkürzen. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und wie du den Antrag auf Verkürzung stellst, sagen wir dir hier.
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Das Kündigungsrecht

Als Azubi hast du das sogenannte Kündigungsrecht. Das heißt, dass du deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen darfst. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Wenn du unzufrieden mit deiner Ausbildung bist und eine Kündigung oder einen Wechsel in Erwägung ziehst, dann informiere dich genauer in unserem Ratgeber zur Kündigung in der Ausbildung.

Kündigung in der Ausbildung

Kündigung in der Ausbildung

Die Kündigung in der Ausbildung kann von beiden Seiten erfolgen. Also von dir oder deinem Arbeitgeber. Alle relevanten Fragen zum Thema Kündigung beantworten wir dir hier.
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Was mache ich, wenn meine Rechte als Azubi verletzt wurden?

Wenn du merkst, dass ein oder gleich mehrere Rechte verletzt wurden, dann hast du erst mal die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind:

  • dein Ausbilder,
  • dein Chef oder Abteilungsleiter,
  • die Personalabteilung,
  • eine Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens.

Wenn das nichts bringt, kannst du dich im äußersten Notfall an die für dich zuständige Kammer wenden, also die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder ähnliche Stellen.

Ausbildung wechseln

Ausbildung wechseln

Wenn dir deine Ausbildung zwar gefällt, aber dein Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, dann darfst du deinen derzeitigen Ausbildungsvertrag kündigen und deine Ausbildung woanders weitermachen. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber.
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Es ist natürlich schwierig, als Azubi auf sich allein gestellt zu sein und es ist nachvollziehbar, wenn du nicht direkt in einen möglichen Streit mit deinem Ausbildungsbetrieb gehen willst. Im besten Fall findet ihr zusammen eine Lösung. Im schlimmsten Fall verschlimmert sich die Situation noch, was dich aber nicht daran hindern sollte, Missstände oder Ungerechtigkeiten zu äußern. Du hast als letzten Ausweg immer noch das Kündigungsrecht und kannst deine Ausbildung woanders weiterführen. Bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle lassen wir dich natürlich nicht alleine.

Alle freien Ausbildungsplätze

Welche Pflichten habe ich als Azubi?

Als Azubi hast du gewisse Pflichten, die du einhalten musst, damit deine Ausbildung auch reibungslos verläuft. Wir haben dir diese Verpflichtungen im Detail zusammengefasst, damit du auch weißt, worauf du dich mit einer Ausbildung einlässt.

Deine Azubi-Pflichten im Überblick

  • Allgemeine Pflichten
  • Berichtsheft schreiben
  • Plicht zur Krankmeldung
  • Teilnahmepflicht und Lernpflicht
  • Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht
  • Schweigepflicht

Alle Fragen zu deinen Pflichten als Azubi beantworten wir dir auch in diesem Video:

Deine allgemeinen Pflichten

Wenn du eine Ausbildung machst, dann gibt es bestimmte allgemeine Pflichten, die von dir immer eingehalten werden sollten. Zunächst einmal verpflichtest du dich, auf deinen Ausbilder zu hören – klingt jetzt erst mal komisch, heißt aber, dass er sowas wie dein Lehrer in der Schule für dich ist. Dein Ausbilder ist eine sogenannte weisungsberechtigte Person, die dir Arbeitsaufgaben zuteilt und dich anleitet. Zusätzlich musst du immer die Betriebsordnung einhalten, in der bestimmte Regeln und Verhaltensweisen vorgeschrieben sind. Die kann Folgendes beinhalten:

  • das Tragen von Schutzkleidung
  • eine Kleiderordnung
  • ein Rauchverbot
  • Sicherheits- oder Unfallverhütungsvorschriften

Verhalten während deiner Ausbildung

Wenn du nicht genau weißt, wie du dich als Azubi während deiner Berufsausbildung verhalten musst, dann google mal den Artikel §13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und lies dort deine Pflichten in ganz offizieller Form nach.

Berichtsheft schreiben

Du hast die Pflicht, einen Ausbildungsnachweis zu erbringen. Und zwar in Form eines Berichtshefts. Da schreibst du rein, welche Tätigkeiten du ausgeführt und welche Kenntnisse du in deiner Ausbildung erworben hast. Was genau dort alles reingehört, wie man ein Berichtsheft schreibt und warum es so wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.

Das Berichtsheft

Das Berichtsheft

Das Befüllen deines Hefts können wir dir leider nicht abnehmen ‒ aber wir begleiten dich gerne Schritt für Schritt auf dem Weg zum perfekten Berichtsheft!
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Die Pflicht zur Krankmeldung

Natürlich kann es passieren, dass du während deiner Ausbildung mal krank wirst. Das ist nicht schlimm und zieht keine negativen Konsequenzen nach sich, wenn du dann richtig reagierst. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb schon vor Arbeitsbeginn, dass du krank fehlen wirst. Solltest du voraussichtlich länger krank sein, dann teile das sofort mit.

Du brauchst mehr Infos zum Thema Krankmeldung? Dann schau in unseren Ratgeber. Dort erklären wir dir ganz genau, was du alles beachten musst:

Krank in der Ausbildung

Krank in der Ausbildung

Wie meldet man sich als Azubi richtig krank? Und wann braucht man ein Attest. Diese und noch viel mehr Fragen rund ums Thema Kranksein in der Ausbildung beantworten wir dir in diesem Ratgeber.
Mehr erfahren

Die Teilnahmepflicht und Lernpflicht

Um deine Ausbildung auch mit Erfolg abzuschließen, gibt es die Teilnahmepflicht. Die bezieht sich nicht nur auf die Anwesenheit im Betrieb, sondern auch auf die Teilnahme am Berufsschulunterricht – inklusive vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen wie Schulungen. Da werden dir wichtige theoretische Kenntnisse vermittelt, die du in der Ausbildung brauchst. Natürlich hat auch dein Ausbildungsbetrieb ein großes Interesse daran, dass du dir umfangreiches Wissen anlernst.

Genauso sieht es mit der Lernpflicht aus. Du solltest das Lernen für Prüfungen und auch das tägliche Lernen nicht als unliebsame Quälerei ansehen, sondern als weiteren Schritt für dein Ausbildungsziel – du machst die Ausbildung ja schließlich freiwillig und für dich selbst.

Die Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht

Mit der Sorgfaltspflicht verpflichtest du dich dazu, alle Tätigkeiten innerhalb deines Ausbildungsbetriebs und deiner Berufsschule zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig auszuführen. Das gilt im Sinne der Bewahrungspflicht auch für den Umgang mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Maschinen, Computern und so. Unter die Sorgfaltspflicht fällt auch der Ausbildungsnachweis, also das ordentliche Führen des Berichtshefts.

Zwei Azubis und ein Ausbilder stehen vor einem Monitor

Die Schweigepflicht

Mit der Unterschrift von deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest du dich zum Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deine Schweigepflicht gilt aber nicht nur für die Zeit der Ausbildung, sondern auch danach. Du darfst nichts ausplaudern, was innerhalb deines Betriebs besprochen wird – seien es Betriebsgeheimnisse, Erfolgsrezepte, finanzielle Details oder Personalia. Meistens wird dir deine Intuition sagen, worüber du mit anderen sprechen darfst und was eher vertraulich ist – wenn du dir nicht sicher bist, dann frag lieber nach.

Was mache ich, wenn ich meine Pflichten als Azubi nicht eingehalten habe?

Sollte es mal dazu kommen, dass du deine Pflichten gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb nicht eingehalten hast, dann ist das erst mal nicht schlimm – so lange es eine Ausnahme bleibt. Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder du eine Meinungsverschiedenheit mit deinem Ausbilder hast. Viele Betriebe sind da sehr nachsichtig und kleinere, unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschafft werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn du mutwillig Arbeitsmittel beschädigst, dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder deine Arbeit verweigerst. Solche groben Verstöße können viele Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.