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Schüler-BAföG beantragen: Voraussetzungen, Höhe & Antrag einfach erklärt

Wusstest du, dass rund 22 % aller BAföG-Empfänger Schüler bzw. Schülerinnen sind? Tatsächlich geht es beim BAföG nicht nur ums Studium – auch für viele schulische Ausbildungen gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. 

Und die ist oft bitter nötig: Wer eine Ausbildung an einer Berufsfachschule oder Fachschule macht, verdient in der Regel kein Geld, muss aber trotzdem Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltung finanzieren. Genau hier setzt das Schüler-BAföG an.

Auf dieser Seite sagen wir dir, ob du Anspruch auf Schüler-BAföG hast, wie du den BAföG-Antrag ganz einfach stellst und wie viel Unterstützung du am Ende bekommst. Außerdem beantworten wir die Fragen, die uns zum Schüler-BAföG am häufigsten gestellt werden.

Schüler-BAföG einfach erklärt!

Schüler-BAföG ist ein staatlicher Zuschuss, den du beantragen kannst, wenn du eine schulische Ausbildung machst – zum Beispiel als Erzieher, Sozialassistent oder Pflegefachkraft. Das Besondere: Du musst nichts zurückzahlen, egal ob du die Ausbildung durchziehst oder abbrichst.

Mit der BAföG-Reform im Juli 2024 wurden nicht nur die Bedarfssätze erhöht, sondern auch die Freibeträge für das Einkommen deiner Eltern und deines Minijobs angehoben. Auch der Antrag ist jetzt einfacher geworden. Wichtig ist: Wer eine klassische duale Ausbildung macht, hat keinen Anspruch auf Schüler-BAföG – kann aber auf Alternativen wie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld zurückgreifen.

Wer bekommt Schüler-BAföG? Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung

Nicht jede Ausbildung wird durch BAföG gefördert – und nicht jeder Azubi hat Anspruch. Damit du Schüler-BAföG beantragen kannst, müssen sowohl du selbst als auch deine Ausbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Bekomme ich Schüler-BAföG?

Persönliche Voraussetzungen für Schüler-BAföG

Voraussetzung Erklärung
Erstausbildung Du machst deine erste Ausbildung – Zweitausbildungen werden nur im Ausnahmefall gefördert.
Max. 45 Jahre alt Bei Antragstellung darfst du höchstens 45 Jahre alt sein.
Finanzielle Bedürftigkeit Du oder deine Eltern können deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend finanzieren.
Staatsangehörigkeit Auch Geflüchtete und Menschen ohne deutschen Pass können unter bestimmten Bedingungen BAföG erhalten – z. B. bei Bleibeperspektive.

Welche Ausbildungen werden mit Schüler-BAföG gefördert?

Schüler-BAföG gibt es nur für rein schulische Ausbildungen – also ohne Ausbildungsbetrieb. Du brauchst einen Ausbildungsvertrag mit einer Schule oder Bildungsstätte, nicht mit einem Unternehmen. Gefördert wird:

➡️ Wenn du eine duale Ausbildung machst, hast du keinen Anspruch auf Schüler-BAföG – hier kommt eher die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage.

Finanzielle Unterstützung für Azubis

Bild des Testinmonials

Finanzielle Unterstützung für Azubis

Hier findest du eine Übersicht über alle Arten der finanziellen Unterstützung, die Azubis in Anspruch nehmen können.

Jetzt informieren!

Sonderfall: Weiterführende Schule = Eigene Wohnung notwendig

Wenn du BAföG für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (z. B. Gymnasium, Gesamtschule) beantragen willst, brauchst du zusätzlich eine eigene Wohnung. Und die muss nicht nur außerhalb des Elternhauses sein – es muss auch einen triftigen Grund geben, warum du nicht zu Hause wohnen kannst. Zum Beispiel:

  • Die gewünschte Schule gibt es nicht in deiner Nähe.
  • Familiäre Konflikte machen das Zusammenleben unmöglich.

💡Ausnahme: Wenn du verheiratet bist oder ein eigenes Kind hast, darf deine Wohnung auch in der Nähe der Eltern sein.

Bekomme ich Schüler-BAföG in der zweiten Ausbildung?

Grundsätzlich ist BAföG für die erste Ausbildung gedacht. Für eine zweite Ausbildung bekommst du nur in Ausnahmefällen eine Förderung – etwa, wenn …

  • deine erste Ausbildung keine guten Jobchancen bringt,
  • du einen ergänzenden höheren Abschluss anstrebst (z. B. Fachabitur),
  • oder deine erste Ausbildung nicht berufsqualifizierend war.

Ob du BAföG in der zweiten Ausbildung bekommst, wird individuell geprüft – frag dazu am besten beim Amt für Ausbildungsförderung nach.

Wie lange bekomme ich Schüler-BAföG?

Wenn dein Antrag auf Schüler-BAföG bewilligt wird, bekommst du die Förderung zunächst für ein Jahr. Danach musst du einen Folgeantrag stellen – am besten frühzeitig, damit keine Lücke entsteht. Grundsätzlich gilt aber:

➡️ Du bekommst Schüler-BAföG für die gesamte Dauer deiner schulischen Ausbildung, solange du alle Voraussetzungen erfüllst und dein Antrag rechtzeitig verlängert wird.

Schüler-BAföG Höhe: Wie viel BAföG kannst du bekommen?

Wie viel Schüler-BAföG du bekommst, hängt von deiner Lebenssituation ab. Der Höchstsatz liegt 2025 bei bis zu 959 Euro im Monat – gezahlt wird immer das, was du wirklich brauchst.

Dabei spielen vor allem zwei Dinge eine Rolle:

  • Wohnsituation: Wohnst du bei deinen Eltern oder hast du eine eigene Wohnung?
  • Ausbildungsform: Besuchst du eine weiterführende Schule oder machst du eine schulische Ausbildung?

BAföG-Höchstsätze 2025 nach Lebenssituation

Lebenssituation Max. Förderung Zusammensetzung
Schüler mit eigener Wohnung 803 € Wohnpauschale (666 €) + Kranken-/Pflegeversicherung (137 €)
Schüler bei den Eltern Kein Anspruch
Azubi (schulische Ausbildung) mit eigener Wohnung 959 € Wohnpauschale (822 €) + Kranken-/Pflegeversicherung (137 €)
Azubi (schulische Ausbildung) bei den Eltern 638 € Grundbedarf (501 €) + Kranken-/Pflegeversicherung (137 €)

Wovon hängt die genaue Schüler-BAföG-Höhe ab?

Die Bedarfssätze sind gesetzlich festgelegt und sollen deinen Lebensunterhalt abdecken – also zum Beispiel:

  • Wohnkosten
  • Verpflegung & Kleidung
  • Schul- und Fahrtkosten
  • Kranken- und Pflegeversicherung

Wie viel du bekommst, wird aber individuell berechnet. Diese Faktoren beeinflussen deinen BAföG-Satz:

  • Einkommen deiner Eltern (Freibetrag z. B. 2.540 €/Monat bei zwei Elternteilen)
  • Dein eigenes Einkommen (z. B. Minijob bis 538 € ist erlaubt)
  • Dein Vermögen (Freibetrag: 15.000 € unter 30 Jahren)
  • Zahl der Geschwister: Seit Juli 2024 gilt – jede weitere Person erhöht automatisch die Freibeträge deiner Eltern.

💡Grob gilt:

🔽 Unter 42.000 € Jahreseinkommen → voller BAföG-Satz

🔼 Über 75.000 € → meist kein Anspruch

(Das ist aber nur ein Richtwert – es kommt immer auf den Einzelfall an.)

Gibt es elternunabhängiges BAföG?

Ja – aber nur in besonderen Ausnahmefällen:

  • Du bist über 30 Jahre alt
  • Du hast bereits eine Ausbildung gemacht und beginnst jetzt z. B. eine Fachoberschule
  • Du lebst nachweislich ohne Unterstützung deiner Eltern seit mehreren Jahren

➡️ Im Regelfall richtet sich Schüler-BAföG nach dem Einkommen der Eltern. Nur wenn bestimmte Sonderregelungen greifen, kannst du elternunabhängiges BAföG beantragen. Alle Infos dazu findest du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

BAföG-Rechner: Wie viel Schüler-BAföG steht mir zu?

Die genaue Berechnung ist ziemlich kompliziert – aber zum Glück gibt’s Online-Rechner!

➡️ Nutze am besten den offiziellen BAföG-Rechner auf der Website des BMBF, um herauszufinden, wie viel Schüler-BAföG dir zusteht.

Muss ich Schüler-BAföG zurückzahlen?

Nein – Schüler-BAföG musst du nicht zurückzahlen! Im Gegensatz zum BAföG im Studium, bei dem du später einen Teil der Förderung erstatten musst, ist Schüler-BAföG ein kompletter Zuschuss vom Staat. Das heißt:

✔️ Du musst das Geld nicht zurückzahlen.

❌ Es handelt sich nicht um ein Darlehen.

Die einzige Ausnahme: Wenn du falsche Angaben machst, kann das Amt dir die Förderung komplett streichen – und dann kann es passieren, dass du bereits erhaltenes BAföG zurückzahlen musst.

Muss ich das Schüler-BAföG zurückzahlen, wenn ich meine Ausbildung abbreche?

Auch in diesem Fall gilt: Du musst das Schüler-BAföG nicht zurückzahlen, selbst wenn du die schulische Ausbildung abbrichst oder nicht abschließt. Denn das Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss, den du nicht zurückgeben musst – egal, wie dein Abschluss ausfällt.

💡 Wichtig: Wenn du deine Ausbildung abbrichst und eine neue beginnst, musst du einen neuen Antrag stellen. Dabei wird genau geprüft, ob du weiterhin förderberechtigt bist.

Schüler-BAföG beantragen: So geht’s Schritt für Schritt

Du willst Schüler-BAföG beantragen? Gute Entscheidung – denn mit dem Zuschuss bekommst du monatlich Geld vom Staat, das du nicht zurückzahlen musst. Der Antrag ist zwar mit ein bisschen Aufwand verbunden, aber das lohnt sich! Und das Beste: Du kannst den Schüler-BAföG-Antrag inzwischen ganz einfach online stellen.

Wo beantrage ich Schüler-BAföG?

Den Antrag stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt oder deinem Landkreis. Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) findest du eine Übersicht aller Ämter und Ausbildungsstätten – sortiert nach Bundesland.

BAföG-Antrag für Schüler: Diese Unterlagen brauchst du

Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, brauchst du ein paar wichtige Dokumente – darunter auch spezielle BAföG-Formblätter. Alle Formblätter findest du auf bafoeg-digital.de, wo du den Antrag auch direkt online ausfüllen und einreichen kannst.

📄 Dokument Wer füllt’s aus? Wofür?
Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung Du selbst Der eigentliche Antrag
Formblatt 2 – Schulbescheinigung Deine Schule Nachweis deiner Ausbildung
Formblatt 3 – Einkommensnachweis Deine Eltern Steuerbescheid vom vorletzten Jahr

Wann sollte ich Schüler-BAföG beantragen?

Am besten so früh wie möglich! Du solltest den Antrag sofort stellen, sobald du die Schulbescheinigung hast. Denn BAföG bekommst du frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag beim Amt eingeht.

Wichtig: Folgeantrag nicht vergessen

Schüler-BAföG wird immer nur für ein Schuljahr bewilligt. Möchtest du weiter gefördert werden, musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen – am besten zwei Monate vor Ablauf der bisherigen Förderung.

Häufig gestellte Fragen zum Schüler-BAföG