Wusstest du, dass rund 22 % aller BAföG-Empfänger Schüler bzw. Schülerinnen sind? Tatsächlich geht es beim BAföG nicht nur ums Studium – auch für viele schulische Ausbildungen gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat.
Und die ist oft bitter nötig: Wer eine Ausbildung an einer Berufsfachschule oder Fachschule macht, verdient in der Regel kein Geld, muss aber trotzdem Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltung finanzieren. Genau hier setzt das Schüler-BAföG an.
Auf dieser Seite sagen wir dir, ob du Anspruch auf Schüler-BAföG hast, wie du den BAföG-Antrag ganz einfach stellst und wie viel Unterstützung du am Ende bekommst. Außerdem beantworten wir die Fragen, die uns zum Schüler-BAföG am häufigsten gestellt werden.
Schüler-BAföG ist ein staatlicher Zuschuss, den du beantragen kannst, wenn du eine schulische Ausbildung machst – zum Beispiel als Erzieher, Sozialassistent oder Pflegefachkraft. Das Besondere: Du musst nichts zurückzahlen, egal ob du die Ausbildung durchziehst oder abbrichst.
Mit der BAföG-Reform im Juli 2024 wurden nicht nur die Bedarfssätze erhöht, sondern auch die Freibeträge für das Einkommen deiner Eltern und deines Minijobs angehoben. Auch der Antrag ist jetzt einfacher geworden. Wichtig ist: Wer eine klassische duale Ausbildung macht, hat keinen Anspruch auf Schüler-BAföG – kann aber auf Alternativen wie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Wohngeld zurückgreifen.
Nicht jede Ausbildung wird durch BAföG gefördert – und nicht jeder Azubi hat Anspruch. Damit du Schüler-BAföG beantragen kannst, müssen sowohl du selbst als auch deine Ausbildung bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzung | Erklärung |
---|---|
Erstausbildung | Du machst deine erste Ausbildung – Zweitausbildungen werden nur im Ausnahmefall gefördert. |
Max. 45 Jahre alt | Bei Antragstellung darfst du höchstens 45 Jahre alt sein. |
Finanzielle Bedürftigkeit | Du oder deine Eltern können deinen Lebensunterhalt nicht ausreichend finanzieren. |
Staatsangehörigkeit | Auch Geflüchtete und Menschen ohne deutschen Pass können unter bestimmten Bedingungen BAföG erhalten – z. B. bei Bleibeperspektive. |
Schüler-BAföG gibt es nur für rein schulische Ausbildungen – also ohne Ausbildungsbetrieb. Du brauchst einen Ausbildungsvertrag mit einer Schule oder Bildungsstätte, nicht mit einem Unternehmen. Gefördert wird:
➡️ Wenn du eine duale Ausbildung machst, hast du keinen Anspruch auf Schüler-BAföG – hier kommt eher die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) infrage.
Wenn du BAföG für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (z. B. Gymnasium, Gesamtschule) beantragen willst, brauchst du zusätzlich eine eigene Wohnung. Und die muss nicht nur außerhalb des Elternhauses sein – es muss auch einen triftigen Grund geben, warum du nicht zu Hause wohnen kannst. Zum Beispiel:
💡Ausnahme: Wenn du verheiratet bist oder ein eigenes Kind hast, darf deine Wohnung auch in der Nähe der Eltern sein.
Grundsätzlich ist BAföG für die erste Ausbildung gedacht. Für eine zweite Ausbildung bekommst du nur in Ausnahmefällen eine Förderung – etwa, wenn …
Ob du BAföG in der zweiten Ausbildung bekommst, wird individuell geprüft – frag dazu am besten beim Amt für Ausbildungsförderung nach.
Wenn dein Antrag auf Schüler-BAföG bewilligt wird, bekommst du die Förderung zunächst für ein Jahr. Danach musst du einen Folgeantrag stellen – am besten frühzeitig, damit keine Lücke entsteht. Grundsätzlich gilt aber:
➡️ Du bekommst Schüler-BAföG für die gesamte Dauer deiner schulischen Ausbildung, solange du alle Voraussetzungen erfüllst und dein Antrag rechtzeitig verlängert wird.
Wie viel Schüler-BAföG du bekommst, hängt von deiner Lebenssituation ab. Der Höchstsatz liegt 2025 bei bis zu 959 Euro im Monat – gezahlt wird immer das, was du wirklich brauchst.
Dabei spielen vor allem zwei Dinge eine Rolle:
Lebenssituation | Max. Förderung | Zusammensetzung |
---|---|---|
Schüler mit eigener Wohnung | 803 € | Wohnpauschale (666 €) + Kranken-/Pflegeversicherung (137 €) |
Schüler bei den Eltern | ❌ | Kein Anspruch |
Azubi (schulische Ausbildung) mit eigener Wohnung | 959 € | Wohnpauschale (822 €) + Kranken-/Pflegeversicherung (137 €) |
Azubi (schulische Ausbildung) bei den Eltern | 638 € | Grundbedarf (501 €) + Kranken-/Pflegeversicherung (137 €) |
Die Bedarfssätze sind gesetzlich festgelegt und sollen deinen Lebensunterhalt abdecken – also zum Beispiel:
Wie viel du bekommst, wird aber individuell berechnet. Diese Faktoren beeinflussen deinen BAföG-Satz:
💡Grob gilt:
🔽 Unter 42.000 € Jahreseinkommen → voller BAföG-Satz
🔼 Über 75.000 € → meist kein Anspruch
(Das ist aber nur ein Richtwert – es kommt immer auf den Einzelfall an.)
Ja – aber nur in besonderen Ausnahmefällen:
➡️ Im Regelfall richtet sich Schüler-BAföG nach dem Einkommen der Eltern. Nur wenn bestimmte Sonderregelungen greifen, kannst du elternunabhängiges BAföG beantragen. Alle Infos dazu findest du beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Die genaue Berechnung ist ziemlich kompliziert – aber zum Glück gibt’s Online-Rechner!
➡️ Nutze am besten den offiziellen BAföG-Rechner auf der Website des BMBF, um herauszufinden, wie viel Schüler-BAföG dir zusteht.
Nein – Schüler-BAföG musst du nicht zurückzahlen! Im Gegensatz zum BAföG im Studium, bei dem du später einen Teil der Förderung erstatten musst, ist Schüler-BAföG ein kompletter Zuschuss vom Staat. Das heißt:
✔️ Du musst das Geld nicht zurückzahlen.
❌ Es handelt sich nicht um ein Darlehen.
Die einzige Ausnahme: Wenn du falsche Angaben machst, kann das Amt dir die Förderung komplett streichen – und dann kann es passieren, dass du bereits erhaltenes BAföG zurückzahlen musst.
Auch in diesem Fall gilt: Du musst das Schüler-BAföG nicht zurückzahlen, selbst wenn du die schulische Ausbildung abbrichst oder nicht abschließt. Denn das Schüler-BAföG ist ein Vollzuschuss, den du nicht zurückgeben musst – egal, wie dein Abschluss ausfällt.
💡 Wichtig: Wenn du deine Ausbildung abbrichst und eine neue beginnst, musst du einen neuen Antrag stellen. Dabei wird genau geprüft, ob du weiterhin förderberechtigt bist.
Du willst Schüler-BAföG beantragen? Gute Entscheidung – denn mit dem Zuschuss bekommst du monatlich Geld vom Staat, das du nicht zurückzahlen musst. Der Antrag ist zwar mit ein bisschen Aufwand verbunden, aber das lohnt sich! Und das Beste: Du kannst den Schüler-BAföG-Antrag inzwischen ganz einfach online stellen.
Den Antrag stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt oder deinem Landkreis. Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) findest du eine Übersicht aller Ämter und Ausbildungsstätten – sortiert nach Bundesland.
Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, brauchst du ein paar wichtige Dokumente – darunter auch spezielle BAföG-Formblätter. Alle Formblätter findest du auf bafoeg-digital.de, wo du den Antrag auch direkt online ausfüllen und einreichen kannst.
📄 Dokument | Wer füllt’s aus? | Wofür? |
---|---|---|
Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung | Du selbst | Der eigentliche Antrag |
Formblatt 2 – Schulbescheinigung | Deine Schule | Nachweis deiner Ausbildung |
Formblatt 3 – Einkommensnachweis | Deine Eltern | Steuerbescheid vom vorletzten Jahr |
Am besten so früh wie möglich! Du solltest den Antrag sofort stellen, sobald du die Schulbescheinigung hast. Denn BAföG bekommst du frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag beim Amt eingeht.
Schüler-BAföG wird immer nur für ein Schuljahr bewilligt. Möchtest du weiter gefördert werden, musst du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen – am besten zwei Monate vor Ablauf der bisherigen Förderung.
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