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Rechte und Pflichten als Azubi

Die duale Berufsausbildung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das heißt: Als Azubi hast du gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten, die dich schützen und die du erfüllen musst.

Gesetze für die Ausbildung:

Das wichtigste Gesetz für die duale Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es legt sozusagen die „Spielregeln“ für die Ausbildung fest und stellt sicher, dass alle Betriebe die gleichen Standards einhalten. Im BBiG ist unter anderem alles Wichtige rund um deinen Ausbildungsvertrag, deine Arbeitszeiten, die Prüfungen und deine Pflichten als Azubi geregelt. Rein schulische Ausbildungen fallen jedoch nicht unter das BBiG, hier gelten dann die jeweiligen Schulgesetze.

Zusätzlich gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das kümmert sich um den besonderen Schutz junger Auszubildender unter 18 Jahren. Das Gesetz sorgt zum Beispiel dafür, dass du als minderjähriger Azubi nur eine begrenzte Anzahl an Stunden arbeitest und zusätzliche Pausen bekommst.

Alles, was du wissen musst, findest du hier!

Damit du dich nicht durch die Gesetzestexte wühlen musst, haben wir dir deine wichtigsten Rechte und Pflichten als Azubi zusammengefasst!

Rechte von Auszubildenden: Welche Rechte habe ich als Azubi?

Als Azubi hast du Rechte, die dich beispielsweise vor unfairer Behandlung oder einer schlechten Ausbildung schützen. 

Das sind deine wichtigsten 10 Rechte als Azubi:

  1. Recht auf einen Ausbildungsvertrag
  2. Recht auf einen geeigneten Ausbilder
  3. Recht auf eine Vergütung
  4. Recht auf Urlaub & Einhaltung der Arbeitszeiten
  5. Recht auf Ausbildungsmittel
  6. Recht, in der Ausbildung krank zu sein
  7. Recht auf ein Ausbildungszeugnis
  8. Recht auf Verkürzung der Ausbildung
  9. Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels
  10. Kündigungsrecht

1. Das Recht auf einen Ausbildungsvertrag

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir einen Ausbildungsvertrag aufzusetzen (§ 10 BBiG). Der Ausbildungsvertrag ist wichtig, weil hier alles rund um deine Ausbildung vertraglich festgehalten wird z. B. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und vieles mehr. Der Vertrag macht deine Ausbildung also verbindlich und gibt dir eine Rechtssicherheit, auf die du dich berufen kannst.

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag Icon.

Ausbildungsvertrag

Was genau ein Ausbildungsvertrag ist, was darin festgehalten ist und worauf du beim Unterschreiben achten musst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Ausbildungsvertrag.

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2. Das Recht auf einen geeigneten Ausbilder

Ja, du hast einen gesetzlich festgelegten Anspruch darauf, einen geeigneten Ausbilder oder eine geeignete Ausbilderin zu haben (§ 28 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz sagt: Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Das heißt konkret: Ist der Betriebsinhaber selbst nicht geeignet oder bildet nicht selbst aus, muss er eine geeigneten Ausbilder bereitstellen, der dich unmittelbar und verantwortlich anleitet. 

Was heißt „geeignet“?

Neben fachlichem Know-how braucht dein Ausbilder pädagogische Eignung – die wird in der Praxis meist über die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen. Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss eine Prüfung ablegen und so zeigen, dass er oder sie qualifiziert ist, einen Azubi auszubilden.

3. Das Recht auf eine Vergütung

Machst du eine anerkannte duale Ausbildung, hast du ein Recht auf eine angemessene Vergütung. Das steht in § 17 BBiG. Hier steht zum Beispiel auch, dass die Vergütung mit jedem Ausbildungsjahr steigen muss. Die Höhe deines Ausbildungsgehalts richtet sich nach der Branche, der Größe der Firma und nach dem Standort. Auch das Bundesland spielt eine Rolle und ob du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht. Wenn du nach Tarif bezahlt wirst, dann ist dein Gehalt im entsprechenden Tarifvertrag festgelegt.

Schulische Ausbildung: Bei rein schulischen Ausbildungen sieht das leider anders aus. Sie fallen nicht unter das BBiG und haben daher keine gesetzlich festgelegte Vergütung. In den letzten Jahren hat sich da aber einiges getan, zum Beispiel wurde in einigen Bundesländern immerhin das Schulgeld abgeschafft. In einigen schulischen Ausbildungen gibt’s mittlerweile auch ein Gehalt, zum Beispiel als Physio- oder Ergotherapeutin, Logopäde oder PTA. Und: Wenn du eine schulische Ausbildung machst, hast du die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung, wie zum Beispiel Schüler-BAföG zu beantragen.

In §17 im BBiG ist auch festgehalten, dass es für duale Ausbildungen, die unter das BBiG fallen eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Azubis. Seit Anfang 2020 gibt es diesen Azubi-Mindestlohn und der steigt seitdem jedes Jahr. 

Jahr Mindestlohn (2025, brutto/Monat)
1. Ausbildungsjahr 682 Euro
2. Ausbildungsjahr 805 Euro
3. Ausbildungsjahr 921 Euro
4. Ausbildungsjahr 955 Euro
Finanzielle Unterstützung bei schulischen Ausbildungen

Gehalt in der Ausbildung

Gehalt Icon.

Gehalt in der Ausbildung

Was gibt es alles zu beachten beim Thema Ausbildungsvergütung? Was heißt brutto und netto beim Ausbildungsgehalt und was genau ist ein Tarifvertrag? Alle Infos findest du in unserem Ratgeber zur Ausbildungsvergütung!

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4. Das Recht auf Urlaub

Natürlich hast du als Azubi auch Anspruch auf Urlaub. Der Urlaub für Auszubildende wird durch zwei Gesetze geregelt: das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das für Azubis unter 18 Jahren gilt, und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das für volljährige Azubis gilt. 

Für nicht volljährige Azubis gilt (§ 19 JArbSchG):

  • 30 Tage (unter 16 Jahre zum Jahresanfang)
  • 27 Tage (unter 17 Jahre zum Jahresanfang)
  • 25 Tage (unter 18 Jahre zum Jahresanfang)

Wenn du zu Beginn des Jahres volljährig bist, hast du laut Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) mindestens 24 Tage Urlaub. Wie viele Urlaubstage du hast, ist in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten.

Urlaub als Azubi

Urlaub Symbole.

Urlaub als Azubi

Alles, was du über deinen Urlaub in der Ausbildung wissen musst, findest du in unserem Ratgeber zum Thema Urlaub in der Ausbildung.

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Arbeitzeiten als Azubi

Auch für die Arbeitszeiten von Auszubildenden gelten gesetzliche Regelungen.

Unter 18 Jahren: Hier sind die Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Azubis dürfen dann nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten (§ 8 JArbSchG). 

Über 18 Jahren: Hier gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das besagt, dass in der Regel acht Stunden am Tag gearbeitet werden darf. Es gibt aber noch einige Sonderregelungen, wie zum Beispiel, dass die Arbeitszeit auch auf zehn Stunden am Tag verlängert werden darf, aber nur dann, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden". 

Berufsschule/Freistellung: Zusätzlich gelten für Azubis weitere Regelungen, festlegen, dass du für die Berufsschule freigestellt werden musst und wie Unterrichtszeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Für Azubis über 18 Jahren greift das BBiG (§ 15 BBiG), für Azubis unter 18 Jahren gilt wieder das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG).

Mehr zur Arbeitszeit als Azubi

5. Das Recht auf Ausbildungsmittel

Du hast ein Recht darauf, dass dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen muss (§ 14 Absatz 3 BBiG).

Zu Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsmaterial und Werkstoffe
  • Bestimmte Bücher und Schreibmaterialien
  • Spezielle Computer-Software
  • Arbeitskleidung
  • Maschinen und Werkzeuge

Möchtest du zum Beispiel Bäcker werden, dann musst du die Küchenutensilien nicht selbst besorgen, willst du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, dann musst du die Programmier-Software nicht selber kaufen. Besonders für deine Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sein, damit alles reibungslosen Ablauf klappt und du dein Ausbildungsziel erreichst.

6. Das Recht krank zu sein

Jeder wird mal krank. Also hast du natürlich auch als Azubi das Recht, zuhause zu bleiben, wenn du krank wirst. Dabei wird dir für bis zu sechs Wochen auch dein Ausbildungsgehalt ganz normal weiter gezahlt, das ist die sogenannte Entgeltfortzahlung, die in § 19 BBiG festgehalten ist.

Aber: Deine Pflicht ist in diesem Fall, dich ordentlich krankzumelden.

Alle Informationen rund um Krankmeldung, Fehltage, Krankengeld & Co. stehen in unserem Ratgeber zum Thema „Kranksein in der Ausbildung“.

Krank in der Ausbildung

Kranksein Icons.

Krank in der Ausbildung

Was muss ich beachten, wenn ich krank bin, obwohl ich eigentlich arbeiten müsste? In unserem Ratgeber zum Thema Kranksein in der Ausbildung findest du alle Infos, die du benötigst!

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7. Das Recht auf ein Ausbildngszeugnis

Nach deiner Ausbildung hast du das Recht auf ein Ausbildungszeugnis (§ 16 BBiG). Normalerweise bekommst du das Zeugnis innerhalb der ersten zwei Wochen nach deiner bestandenen Prüfung von deinem Arbeitgeber ausgestellt. Ist das nicht der Fall, dann musst du es selbst anfordern. Aber Achtung: Forderst du dein Zeugnis nicht innerhalb der ersten sechs Wochen nach deiner bestandenen Prüfung schriftlich an, verlierst du deinen rechtlichen Anspruch darauf!

Beachte, dass es zwei Arten von Ausbildungszeugnissen gibt: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Das einfache Zeugnis gibt nur Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung. Im qualifizierten Zeugnis findet eine genaue Bewertung deiner erbrachten Leistungen und deines Sozialverhaltens statt. Für zukünftige Arbeitgeber kann das ein sehr wertvoller Einblick sein. Ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis ist daher oft ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Bewerbern.

Übrigens: Auch wenn du deine Ausbildung abgebrochen hast, hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis.

Ausbildungszeugnis

Ausbildungszeugnis Icons.

Ausbildungszeugnis

Was genau muss alles in einem Ausbildungszeugnis stehen? Was sind gängige Formulierungen im Zeugnis und wie versteht man sie? Diese und alle weiteren relevanten Fragen beantworten wir dir in unserem Ratgeber zum Ausbildungszeugnis.

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8. Das Recht auf die Verkürzung der Ausbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du das Recht auf Verkürzung der Ausbildung. Das geht aber nur, wenn das Ausbildungsziel auch ganz sicher in verkürzter Zeit erreicht werden kann (§ 8 BBiG). Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb da mitspielen und auch deine Noten und Leistungen sollten stimmen.

Ausbildung verkürzen

Ausbildung verkürzen Icons.

Ausbildung verkürzen

Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um deine Ausbildung zu verkürzen und wie du den Antrag auf Verkürzung stellst, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Ausbildung verkürzen.

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9. Das Recht auf die Einhaltung des Ausbildungziels

Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist die Einhaltung des Ausbildungsziels. Klingt erst mal logisch, dass das Ende deiner Ausbildung mit einem Ziel verbunden ist, heißt aber konkret: Du sollst als Azubi nur die Arbeiten erledigen, die unmittelbar zu deinem Ausbildungsberuf gehören. Genau genommen ist das also eine Pflicht deines Ausbilders (s. § 14 Absatz 1 BBiG).

Wenn du ständig private Besorgungen für deinen Chef erledigen musst, immer nur Kaffee kochen oder putzen sollst, dann ist das nicht im Sinne des Ausbildungsziels und darf von dir im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Das nennt man das Arbeitsverweigerungsrecht.

Es darf natürlich auch mal vorkommen, dass du die ein oder andere Aufgabe übernimmst, die nicht so gut zu deinem Beruf passt – das ist aber in Ordnung, solange es nicht ständig passiert. Wenn es mal zu viel werden sollte, dann sprich deinen Ausbilder drauf an und bitte ihn, die Aufgaben ein bisschen besser zu verteilen.

Ausbildungsordnung

Es gibt die sogenannte Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf, in der zeitlich und thematisch festgelegt ist, welche Skills dir wann vermittelt werden müssen. Zu viele themenfremde Aufgaben sollten nicht dazu gehören. Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und für weitere Ausbildungsmaßnahmen und -aktivitäten außerhalb des Betriebs freistellen, wenn es dem Ausbildungsziel dient.

10. Das Kündigungsrecht

Als Azubi hast du jederzeit das Recht, dein Ausbildungsverhältnis zu kündigen (§ 22 BBiG). Wenn du noch in der Probezeit bist, kannst du das jederzeit machen und musst dabei keine Kündigungsfrist einhalten. Nach der Probezeit hast du als Azubi eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Kündigung in der Ausbildung

Kündigung Symbole.

Kündigung in der Ausbildung

Wie schreibe ich eine Kündigung und was muss ich beachten? Alle wichtigen Infos findest du in unserem Kündigungs-Ratgeber.

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Darf ein Azubi ohne Ausbilder arbeiten?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass du in deiner Ausbildung von einem Ausbilder bzw. einer Ausbilderin betreut wirst. Grundsätzlich muss dein Ausbilder nicht immer physisch anwesend sein, du solltest jederzeit die Möglichkeit haben, Unterstützung von ihm zu erhalten.

Außerdem gibt es Phasen, bei denen dein Ausbilder auf jeden Fall vor Ort sein sollte. Beispielsweise in kritischen, stressigen Arbeitsphasen oder bei gefährlichen Tätigkeiten. Die Qualität der Ausbildung und deine Sicherheit müssen vom Ausbilder jederzeit gewährleistet sein. Auch Überstunden oder zu lange Arbeitszeiten ohne Aufsicht sind gesetzlich nicht erlaubt.

Was mache ich, wenn meine Rechte als Azubi verletzt wurden?

Wenn du merkst, dass ein oder gleich mehrere Rechte verletzt wurden, dann hast du erst mal die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind:

  • dein Ausbilder,
  • dein Chef oder Abteilungsleiter,
  • die Personalabteilung,
  • eine Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens.

Wenn das nichts bringt, kannst du dich im äußersten Notfall an die für dich zuständige Kammer wenden, also die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder ähnliche Stellen. Tipp: Mit dem IHK-Kammer-Finder kannst du ganz leicht deine für dich zuständige Kammer rausfinden.

Ausbildung wechseln

Ausbildung wechseln (Pfeile).

Ausbildung wechseln

Wenn dir deine Ausbildung zwar gefällt, aber dein Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, dann darfst du deinen derzeitigen Ausbildungsvertrag kündigen und deine Ausbildung woanders weitermachen. Wie das genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Ausbildung wechseln.

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Bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle lassen wir dich natürlich nicht alleine.

Alle freien Ausbildungsplätze

Pflichten von Auszubildenden: Welche Pflichten habe ich als Azubi?

Natürlich hast du als Azubi auch einige Pflichten, denen du nachkommen musst. Wir haben deine fünf wichtigsten Pflichten als Azubi für dich zusammengefasst:

  1. Betriebsordnung einhalten
  2. Berichtsheft schreiben
  3. Teilnahmepflicht und Lernpflicht
  4. Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht
  5. Schweigepflicht
„Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist."
Paragraph Icon.
BBiG § 13
Verhalten während der Berufsausbildung

Verhalten während deiner Ausbildung

Die Pflichten und Regelungen zu deinem Verhalten als Azubi stehen hauptsächlich in dem Paragraphen 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Wir erklären dir, was damit gemeint ist und worauf du achten musst (ohne Juristendeutsch).

1. Die Pflicht die Betriebsordnung einzuhalten und Anweisungen zu folgen

Mit deiner Ausbildung verpflichtest du dich, den Anweisungen deines Ausbilders nachzukommen. Dein Ausbilder oder deine Ausbilderin ist eine sogenannte weisungsberechtigte Person, die dir Arbeitsaufgaben zuteilt und dich anleitet. Das ist auch im BBiG festgehalten, dort heißt es in § 13 Absatz 3, dass Azubis die Pflicht haben, „den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden.“

Zusätzlich musst du immer die Betriebsordnung einhalten, in der bestimmte Regeln und Verhaltensweisen vorgeschrieben sind. Die kann zum Beispiel Folgendes beinhalten:

  • das Tragen von Schutzkleidung
  • eine Kleiderordnung
  • ein Rauchverbot
  • Sicherheits- oder Unfallverhütungsvorschriften

Krankmelden, aber wie?

Die Betriebsordnung legt übrigens auch fest, wann und wie du dich krankmelden musst. Gesetzlich hast du nämlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EntgFG) die Pflicht dazu, „dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen“. Nur selten gelten Sonderregelungen, zum Beispiel, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erst ab dem dritten Tag krank eingereicht werden muss. Informiere dich deshalb gut und am besten, bevor du krank bist.

2. Die Pflicht dein Berichtsheft zu schreiben

Du hast die Pflicht, einen Ausbildungsnachweis zu erbringen. Gemeint ist damit das Berichtsheft. Da schreibst du rein, welche Tätigkeiten du ausgeführt und welche Kenntnisse du in deiner Ausbildung erworben hast. Was genau dort alles reingehört, wie man ein Berichtsheft schreibt und warum es so wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.

Das Berichtsheft

Berichtsheft Icon.

Das Berichtsheft

Das Befüllen deines Hefts können wir dir leider nicht abnehmen ‒ aber wir begleiten dich gerne Schritt für Schritt auf dem Weg zum perfekten Berichtsheft!

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3. Die Teilnahmepflicht und Lernpflicht

Um deine Ausbildung auch mit Erfolg abzuschließen, gibt es die Teilnahmepflicht. Die bezieht sich nicht nur auf die Anwesenheit im Betrieb, sondern auch auf die Teilnahme am Berufsschulunterricht – inklusive vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen wie Schulungen. Da werden dir wichtige theoretische Kenntnisse vermittelt, die du in der Ausbildung brauchst. Natürlich hat auch dein Ausbildungsbetrieb ein großes Interesse daran, dass du dir umfangreiches Wissen anlernst.

Genauso sieht es mit der Lernpflicht aus. Du solltest das Lernen für Prüfungen und auch das tägliche Lernen nicht als unliebsame Quälerei ansehen, sondern als weiteren Schritt für dein Ausbildungsziel – du machst die Ausbildung ja schließlich freiwillig und für dich selbst.

4. Die Sorgafltspflicht und Bewahrungspflicht

Mit der Sorgfaltspflicht verpflichtest du dich dazu, alle Tätigkeiten innerhalb deines Ausbildungsbetriebs und deiner Berufsschule zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig auszuführen. Das gilt im Sinne der Bewahrungspflicht auch für den Umgang mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Maschinen, Computern und so. Unter die Sorgfaltspflicht fällt auch der Ausbildungsnachweis, also das ordentliche Führen des Berichtshefts.

5. Die Schweigepflicht

Mit der Unterschrift von deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest du dich zum Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deine Schweigepflicht gilt aber nicht nur für die Zeit der Ausbildung, sondern auch danach. Du darfst nichts ausplaudern, was innerhalb deines Betriebs besprochen wird – seien es Betriebsgeheimnisse, Erfolgsrezepte, finanzielle Details oder Personalia. Meistens wird dir deine Intuition sagen, worüber du mit anderen sprechen darfst und was eher vertraulich ist – wenn du dir nicht sicher bist, dann frag lieber nach.

Was mache ich, wenn ich meine Pflichten als Azubi nicht eingehalten habe?

Sollte es mal dazu kommen, dass du deine Pflichten gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb nicht eingehalten hast, dann ist das erst mal nicht schlimm – so lange es eine Ausnahme bleibt. Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder du eine Meinungsverschiedenheit mit deinem Ausbilder hast. Viele Betriebe sind da sehr nachsichtig und kleinere, unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschafft werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn du mutwillig Arbeitsmittel beschädigst, dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder deine Arbeit verweigerst. Solche groben Verstöße können viele Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Alle deine Pflichten haben wir übrigens auch in diesem Video für dich zusammengefasst:

Rechte & Pflichten von Ausbildenden

Ausbilder Symbol und Paragraph.

Rechte & Pflichten von Ausbildenden

Azubis haben Rechte und Pflichten. Aber Ausbildende natürlich auch! Hier findest du eine Übersicht über alle Rechte und Pflichten von Ausbildern bzw. Ausbildungsbetrieben.

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