Die duale Berufsausbildung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das heißt: Als Azubi hast du gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten, die dich schützen und die du erfüllen musst.
Gesetze für die Ausbildung:
Das wichtigste Gesetz für die duale Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es legt sozusagen die „Spielregeln“ für die Ausbildung fest und stellt sicher, dass alle Betriebe die gleichen Standards einhalten. Im BBiG ist unter anderem alles Wichtige rund um deinen Ausbildungsvertrag, deine Arbeitszeiten, die Prüfungen und deine Pflichten als Azubi geregelt. Rein schulische Ausbildungen fallen jedoch nicht unter das BBiG, hier gelten dann die jeweiligen Schulgesetze.
Zusätzlich gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das kümmert sich um den besonderen Schutz junger Auszubildender unter 18 Jahren. Das Gesetz sorgt zum Beispiel dafür, dass du als minderjähriger Azubi nur eine begrenzte Anzahl an Stunden arbeitest und zusätzliche Pausen bekommst.
Damit du dich nicht durch die Gesetzestexte wühlen musst, haben wir dir deine wichtigsten Rechte und Pflichten als Azubi zusammengefasst!
Als Azubi hast du Rechte, die dich beispielsweise vor unfairer Behandlung oder einer schlechten Ausbildung schützen.
Das sind deine wichtigsten 10 Rechte als Azubi:
Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir einen Ausbildungsvertrag aufzusetzen (§ 10 BBiG). Der Ausbildungsvertrag ist wichtig, weil hier alles rund um deine Ausbildung vertraglich festgehalten wird z. B. Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und vieles mehr. Der Vertrag macht deine Ausbildung also verbindlich und gibt dir eine Rechtssicherheit, auf die du dich berufen kannst.
Ja, du hast einen gesetzlich festgelegten Anspruch darauf, einen geeigneten Ausbilder oder eine geeignete Ausbilderin zu haben (§ 28 BBiG). Das Berufsbildungsgesetz sagt: Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Das heißt konkret: Ist der Betriebsinhaber selbst nicht geeignet oder bildet nicht selbst aus, muss er eine geeigneten Ausbilder bereitstellen, der dich unmittelbar und verantwortlich anleitet.
Was heißt „geeignet“?
Neben fachlichem Know-how braucht dein Ausbilder pädagogische Eignung – die wird in der Praxis meist über die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachgewiesen. Der Ausbilder oder die Ausbilderin muss eine Prüfung ablegen und so zeigen, dass er oder sie qualifiziert ist, einen Azubi auszubilden.
Machst du eine anerkannte duale Ausbildung, hast du ein Recht auf eine angemessene Vergütung. Das steht in § 17 BBiG. Hier steht zum Beispiel auch, dass die Vergütung mit jedem Ausbildungsjahr steigen muss. Die Höhe deines Ausbildungsgehalts richtet sich nach der Branche, der Größe der Firma und nach dem Standort. Auch das Bundesland spielt eine Rolle und ob du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht. Wenn du nach Tarif bezahlt wirst, dann ist dein Gehalt im entsprechenden Tarifvertrag festgelegt.
Schulische Ausbildung: Bei rein schulischen Ausbildungen sieht das leider anders aus. Sie fallen nicht unter das BBiG und haben daher keine gesetzlich festgelegte Vergütung. In den letzten Jahren hat sich da aber einiges getan, zum Beispiel wurde in einigen Bundesländern immerhin das Schulgeld abgeschafft. In einigen schulischen Ausbildungen gibt’s mittlerweile auch ein Gehalt, zum Beispiel als Physio- oder Ergotherapeutin, Logopäde oder PTA. Und: Wenn du eine schulische Ausbildung machst, hast du die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung, wie zum Beispiel Schüler-BAföG zu beantragen.
In §17 im BBiG ist auch festgehalten, dass es für duale Ausbildungen, die unter das BBiG fallen eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Azubis. Seit Anfang 2020 gibt es diesen Azubi-Mindestlohn und der steigt seitdem jedes Jahr.
Jahr | Mindestlohn (2025, brutto/Monat) |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 682 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 805 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 921 Euro |
4. Ausbildungsjahr | 955 Euro |
Natürlich hast du als Azubi auch Anspruch auf Urlaub. Der Urlaub für Auszubildende wird durch zwei Gesetze geregelt: das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das für Azubis unter 18 Jahren gilt, und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das für volljährige Azubis gilt.
Für nicht volljährige Azubis gilt (§ 19 JArbSchG):
Wenn du zu Beginn des Jahres volljährig bist, hast du laut Bundesurlaubsgesetz (§ 3 BUrlG) mindestens 24 Tage Urlaub. Wie viele Urlaubstage du hast, ist in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten.
Auch für die Arbeitszeiten von Auszubildenden gelten gesetzliche Regelungen.
Unter 18 Jahren: Hier sind die Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Azubis dürfen dann nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten (§ 8 JArbSchG).
Über 18 Jahren: Hier gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das besagt, dass in der Regel acht Stunden am Tag gearbeitet werden darf. Es gibt aber noch einige Sonderregelungen, wie zum Beispiel, dass die Arbeitszeit auch auf zehn Stunden am Tag verlängert werden darf, aber nur dann, „wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden".
Berufsschule/Freistellung: Zusätzlich gelten für Azubis weitere Regelungen, festlegen, dass du für die Berufsschule freigestellt werden musst und wie Unterrichtszeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Für Azubis über 18 Jahren greift das BBiG (§ 15 BBiG), für Azubis unter 18 Jahren gilt wieder das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG).
Du hast ein Recht darauf, dass dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen muss (§ 14 Absatz 3 BBiG).
Zu Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel:
Möchtest du zum Beispiel Bäcker werden, dann musst du die Küchenutensilien nicht selbst besorgen, willst du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, dann musst du die Programmier-Software nicht selber kaufen. Besonders für deine Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sein, damit alles reibungslosen Ablauf klappt und du dein Ausbildungsziel erreichst.
Jeder wird mal krank. Also hast du natürlich auch als Azubi das Recht, zuhause zu bleiben, wenn du krank wirst. Dabei wird dir für bis zu sechs Wochen auch dein Ausbildungsgehalt ganz normal weiter gezahlt, das ist die sogenannte Entgeltfortzahlung, die in § 19 BBiG festgehalten ist.
Aber: Deine Pflicht ist in diesem Fall, dich ordentlich krankzumelden.
Alle Informationen rund um Krankmeldung, Fehltage, Krankengeld & Co. stehen in unserem Ratgeber zum Thema „Kranksein in der Ausbildung“.
Nach deiner Ausbildung hast du das Recht auf ein Ausbildungszeugnis (§ 16 BBiG). Normalerweise bekommst du das Zeugnis innerhalb der ersten zwei Wochen nach deiner bestandenen Prüfung von deinem Arbeitgeber ausgestellt. Ist das nicht der Fall, dann musst du es selbst anfordern. Aber Achtung: Forderst du dein Zeugnis nicht innerhalb der ersten sechs Wochen nach deiner bestandenen Prüfung schriftlich an, verlierst du deinen rechtlichen Anspruch darauf!
Beachte, dass es zwei Arten von Ausbildungszeugnissen gibt: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Das einfache Zeugnis gibt nur Auskunft über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung. Im qualifizierten Zeugnis findet eine genaue Bewertung deiner erbrachten Leistungen und deines Sozialverhaltens statt. Für zukünftige Arbeitgeber kann das ein sehr wertvoller Einblick sein. Ein gutes qualifiziertes Ausbildungszeugnis ist daher oft ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Bewerbern.
Übrigens: Auch wenn du deine Ausbildung abgebrochen hast, hast du Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis.
Unter bestimmten Voraussetzungen hast du das Recht auf Verkürzung der Ausbildung. Das geht aber nur, wenn das Ausbildungsziel auch ganz sicher in verkürzter Zeit erreicht werden kann (§ 8 BBiG). Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb da mitspielen und auch deine Noten und Leistungen sollten stimmen.
Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist die Einhaltung des Ausbildungsziels. Klingt erst mal logisch, dass das Ende deiner Ausbildung mit einem Ziel verbunden ist, heißt aber konkret: Du sollst als Azubi nur die Arbeiten erledigen, die unmittelbar zu deinem Ausbildungsberuf gehören. Genau genommen ist das also eine Pflicht deines Ausbilders (s. § 14 Absatz 1 BBiG).
Wenn du ständig private Besorgungen für deinen Chef erledigen musst, immer nur Kaffee kochen oder putzen sollst, dann ist das nicht im Sinne des Ausbildungsziels und darf von dir im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Das nennt man das Arbeitsverweigerungsrecht.
Es darf natürlich auch mal vorkommen, dass du die ein oder andere Aufgabe übernimmst, die nicht so gut zu deinem Beruf passt – das ist aber in Ordnung, solange es nicht ständig passiert. Wenn es mal zu viel werden sollte, dann sprich deinen Ausbilder drauf an und bitte ihn, die Aufgaben ein bisschen besser zu verteilen.
Es gibt die sogenannte Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf, in der zeitlich und thematisch festgelegt ist, welche Skills dir wann vermittelt werden müssen. Zu viele themenfremde Aufgaben sollten nicht dazu gehören. Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und für weitere Ausbildungsmaßnahmen und -aktivitäten außerhalb des Betriebs freistellen, wenn es dem Ausbildungsziel dient.
Als Azubi hast du jederzeit das Recht, dein Ausbildungsverhältnis zu kündigen (§ 22 BBiG). Wenn du noch in der Probezeit bist, kannst du das jederzeit machen und musst dabei keine Kündigungsfrist einhalten. Nach der Probezeit hast du als Azubi eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass du in deiner Ausbildung von einem Ausbilder bzw. einer Ausbilderin betreut wirst. Grundsätzlich muss dein Ausbilder nicht immer physisch anwesend sein, du solltest jederzeit die Möglichkeit haben, Unterstützung von ihm zu erhalten.
Außerdem gibt es Phasen, bei denen dein Ausbilder auf jeden Fall vor Ort sein sollte. Beispielsweise in kritischen, stressigen Arbeitsphasen oder bei gefährlichen Tätigkeiten. Die Qualität der Ausbildung und deine Sicherheit müssen vom Ausbilder jederzeit gewährleistet sein. Auch Überstunden oder zu lange Arbeitszeiten ohne Aufsicht sind gesetzlich nicht erlaubt.
Wenn du merkst, dass ein oder gleich mehrere Rechte verletzt wurden, dann hast du erst mal die Möglichkeit, ein persönliches Gespräch zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind:
Wenn das nichts bringt, kannst du dich im äußersten Notfall an die für dich zuständige Kammer wenden, also die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder ähnliche Stellen. Tipp: Mit dem IHK-Kammer-Finder kannst du ganz leicht deine für dich zuständige Kammer rausfinden.
Bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle lassen wir dich natürlich nicht alleine.
Natürlich hast du als Azubi auch einige Pflichten, denen du nachkommen musst. Wir haben deine fünf wichtigsten Pflichten als Azubi für dich zusammengefasst:
Die Pflichten und Regelungen zu deinem Verhalten als Azubi stehen hauptsächlich in dem Paragraphen 13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Wir erklären dir, was damit gemeint ist und worauf du achten musst (ohne Juristendeutsch).
Mit deiner Ausbildung verpflichtest du dich, den Anweisungen deines Ausbilders nachzukommen. Dein Ausbilder oder deine Ausbilderin ist eine sogenannte weisungsberechtigte Person, die dir Arbeitsaufgaben zuteilt und dich anleitet. Das ist auch im BBiG festgehalten, dort heißt es in § 13 Absatz 3, dass Azubis die Pflicht haben, „den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden.“
Zusätzlich musst du immer die Betriebsordnung einhalten, in der bestimmte Regeln und Verhaltensweisen vorgeschrieben sind. Die kann zum Beispiel Folgendes beinhalten:
Die Betriebsordnung legt übrigens auch fest, wann und wie du dich krankmelden musst. Gesetzlich hast du nämlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EntgFG) die Pflicht dazu, „dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen“. Nur selten gelten Sonderregelungen, zum Beispiel, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt erst ab dem dritten Tag krank eingereicht werden muss. Informiere dich deshalb gut und am besten, bevor du krank bist.
Du hast die Pflicht, einen Ausbildungsnachweis zu erbringen. Gemeint ist damit das Berichtsheft. Da schreibst du rein, welche Tätigkeiten du ausgeführt und welche Kenntnisse du in deiner Ausbildung erworben hast. Was genau dort alles reingehört, wie man ein Berichtsheft schreibt und warum es so wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.
Um deine Ausbildung auch mit Erfolg abzuschließen, gibt es die Teilnahmepflicht. Die bezieht sich nicht nur auf die Anwesenheit im Betrieb, sondern auch auf die Teilnahme am Berufsschulunterricht – inklusive vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen wie Schulungen. Da werden dir wichtige theoretische Kenntnisse vermittelt, die du in der Ausbildung brauchst. Natürlich hat auch dein Ausbildungsbetrieb ein großes Interesse daran, dass du dir umfangreiches Wissen anlernst.
Genauso sieht es mit der Lernpflicht aus. Du solltest das Lernen für Prüfungen und auch das tägliche Lernen nicht als unliebsame Quälerei ansehen, sondern als weiteren Schritt für dein Ausbildungsziel – du machst die Ausbildung ja schließlich freiwillig und für dich selbst.
Mit der Sorgfaltspflicht verpflichtest du dich dazu, alle Tätigkeiten innerhalb deines Ausbildungsbetriebs und deiner Berufsschule zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig auszuführen. Das gilt im Sinne der Bewahrungspflicht auch für den Umgang mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Maschinen, Computern und so. Unter die Sorgfaltspflicht fällt auch der Ausbildungsnachweis, also das ordentliche Führen des Berichtshefts.
Mit der Unterschrift von deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest du dich zum Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deine Schweigepflicht gilt aber nicht nur für die Zeit der Ausbildung, sondern auch danach. Du darfst nichts ausplaudern, was innerhalb deines Betriebs besprochen wird – seien es Betriebsgeheimnisse, Erfolgsrezepte, finanzielle Details oder Personalia. Meistens wird dir deine Intuition sagen, worüber du mit anderen sprechen darfst und was eher vertraulich ist – wenn du dir nicht sicher bist, dann frag lieber nach.
Sollte es mal dazu kommen, dass du deine Pflichten gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb nicht eingehalten hast, dann ist das erst mal nicht schlimm – so lange es eine Ausnahme bleibt. Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder du eine Meinungsverschiedenheit mit deinem Ausbilder hast. Viele Betriebe sind da sehr nachsichtig und kleinere, unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschafft werden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn du mutwillig Arbeitsmittel beschädigst, dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder deine Arbeit verweigerst. Solche groben Verstöße können viele Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.
Alle deine Pflichten haben wir übrigens auch in diesem Video für dich zusammengefasst:
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