Während deiner Ausbildung als Dachdecker wirst du nach Tarifvertrag bezahlt. Zurzeit liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung bei 600 Euro im ersten, bei 750 Euro im zweiten und bei 1000 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Seit dem 1. Januar 2020 gilt auch für Auszubildende zum Dachdecker der Mindestlohn. Der liegt im ersten Ausbildungsjahr bei mindestens 550 Euro, im zweiten bei 649 Euro und im dritten bei mindestens 743 Euro brutto pro Monat.
Auch nach deiner Ausbildung bestimmen Tarife dein Gehalt. In NRW erhältst du laut Tarifregister ein Einstiegsgehalt von 15, 88 Euro die Stunde in deinem ersten Jahr nach der Ausbildung, 16, 76 Euro in deinem zweiten Jahr und 17, 64 Euro ab deinem dritten Jahr. Die IG BAU legt17, 64 als Untergrenze für den Stundenlohn fest. Bei einer 40 Stunden-Woche kommst du so auf ein Gehalt von 3058 Euro brutto.
Sind du und dein Arbeitgeber nicht an einen Tarif gebunden, gilt der allgemeinverbindliche Mindestlohn von 12, 05 die Stunde(Stand 2016). Diesen Lohn muss dir jeder Betrieb in Deutschland zahlen, wenn er an keinen anderen Tarif gebunden ist. Fast 2100 Euro brutto verdienst du in diesem Fall bei einer40-Stunden-Woche.
Nach drei Jahren im Beruf und ersten erfolgreichen Karriereschritten kannst du dein Gehalt weiter steigern. Bist du bereits in der Lage, andere Mitarbeiter anzuleiten und schwierige Aufgaben zu meistern, kannst du nun nach Tarif zwischen 3500 und 4000 Euro brutto im Monat verdienen. Höchstes Gehalt erhalten Meister. Bis zu 5000 Euro kannst du nach deiner Prüfung in einer entsprechenden Position als Dachdecker verdienen.
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