Als Hebamme kümmerst du dich um Mütter und Neugeborene und verhilfst ihnen mit deinem medizinischen Wissen zu einem guten Start in ihr gemeinsames Leben. Doch letztendlich möchtest du dir mit deinem Beruf auch deinen Lebensunterhalt sichern, wie viel du als Hebamme verdienst, erfährst du deshalb bei uns.
Wenn du in deine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungshelfer startest, steht endlich die langersehnte erste Hebammen-Gehaltsabrechnung an. Wenn du in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes arbeitest, bekommst du im ersten Jahr als Hebamme ein Gehalt von etwa 980 Euro brutto. Im zweiten Jahr verdienst du 1040 Euro und im dritten bereits 1140 Euro. Mit diesem Einkommen kannst du dir sicher dein erstes eigenes Auto oder deine erste kleine Wohnung leisten.
Wenn du deine Ausbildung beendet hast, bekommst du als Hebamme im öffentlichen Dienst ein anderes Gehalt als wenn du freiberuflich oder in einer privaten Praxis arbeitest. Während deiner Berufslaufbahn hast du verschiedene Möglichkeiten dein Gehalt zu steigern. Generell gilt, desto mehr Berufserfahrung du als Hebamme hast, desto größer ist dein Gehaltsanspruch. Dennoch ist es wichtig, neben dem Beruf an Weiterbildungen teilzunehmen. Erstens bleibst du damit auf dem aktuellsten Stand der Medizin, zweitens erweiterst du deine Qualifikationen um weitere Fähigkeiten, die dir einen höheren Verdienst einbringen können.
Hebammen im öffentlichen Dienst
Arbeitest du als Hebamme im öffentlichen Dienst, wirst du tariflich bezahlt. Das heißt, dein Gehalt ist staatlich festgelegt und richtet sich nach deiner Qualifikation, deiner Berufserfahrung und dem Bundesland in dem du wohnst. Hebammen werden in die Gehaltsgruppe „Pflege“ eingeordnet, sie verdienen also genauso viel wie Krankenschwestern und Pfleger. Als Hebamme im öffentlichen Dienst liegt dein Gehalt daher durchschnittlich zwischen 2000 und 2400 Euro bei Berufseinstieg und kann sich bis auf 2800 Euro brutto steigern. Hinzukommen Aufschläge für Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Hebammen in privaten Praxen und in Selbstständigkeit
Bist du als Hebamme in einer privaten Einrichtung angestellt, muss sich dein Arbeitgeber nicht an den Tarif halten und zahlt Hebammen dadurch häufig weniger Gehalt als öffentliche Einrichtungen. Durch den gesetzlichen Mindestlohn, der seit Januar 2015 gilt, darf dein Gehalt aber auch hier nicht unter 1470 Euro brutto liegen. Als Hebamme hast du auch die Möglichkeit, dein eigener Chef zu sein. Die Selbstständigkeit bringt zwar viele Möglichkeiten, aber auch ein hohes Risiko mit sich. Die Einnahmen ergeben sich aus den Aufträgen, die mitfestgelegten Sätzen der Krankenversicherungen vergütet werden. Problematisch sind allerdings die hohen Abgaben, die gezahlt werden müssen, um im Schadensfall versichert zu sein. So zahlen Hebammen 3689 Euro jährlich an die Berufshaftversicherung und sogar 4611,25 Euro, wenn bereits ein Schaden vorlag. Verrechnet man die Einnahmen und Ausgaben, haben selbstständige Hebammen am Ende des Tages einen Verdienst von knapp 7,50 Euro in der Stunde. Aufgrund der schlechten finanziellen Situation haben seit Beginn 2010 fast 20 Prozent der selbstständigen Hebammen ihren Dienst niedergelegt. Planst du dennoch den Weg in die Selbstständigkeit solltest, du diesen Schritt daher sorgfältig vorbereiten.
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