Duales Studium Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung Karriere

Empf. Schulabschluss:
Fachabitur
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Arbeitszeit:
Werktags
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Karrierepfad Duales Studium Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung

Welche Karriere- und Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?

Duales Studium Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung

Nach erfolgreichem Abschluss des dualen Studiums Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung wirst du grundsätzlich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Ein Tätigkeitsfeld in dem du beispielsweise eingesetzt werden kannst ist die Beratung und Vermittlung. Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten nach dem dualen Studium Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung für dich. 

Spezialisierung und Weiterbildung

Wenn du merkst, dass bestimmte Bereiche dir besonders gut gefallen, dann kannst du dich auch darauf spezialisieren. Es kommen ganz verschiedene Weiterbildungen in Frage, die von der Bundesagentur selbst, aber auch von anderen Institutionen angeboten werden. In Frage kommen hier zum Beispiel Weiterbildungen im Bereich Personal, Qualitäts- oder Sozialmanagement oder Fallmanagement.

Masterstudium

Eine Karrieremöglichkeit ist der Masterabschluss, den du nicht nur in Vollzeit sondern auch berufsbegleitend absolvieren kannst. Mögliche Masterstudiengänge sind Bildungswissenschaft, Personalmanagement, Verwaltungsmanagement, Public Management oder der eigene Masterstudiengang der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarktorientierte Beratung.

Jobs abseits der Bundesagentur für Arbeit

Von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter kannst du auch in die Privatwirtschaft oder in die Bildungs- und Beratungsbranche wechseln. Auch private Personaldienstleister, Bildungsträger oder Unternehmen können deine Arbeitgeber sein.

Nach deiner Ausbildung kannst du…

  • ...Arbeitsmarktanalysen erstellen.
  • ...Berufsberatungen durchführen und die Begabung von Jugendlichen herausfinden.
  • ...Anträge auf Geldleistungen prüfen und bearbeiten.
  • ...Maßnahmen für die Wiedereingliederung auf dem Arbeitsmarkt erstellen und die Durchführung beaufsichtigen.
  • ...verwaltende Aufgaben übernehmen.