Du willst zur Polizei und nicht nur zuschauen, sondern aktiv mitgestalten? Mit dem dualen Studium gehobener Polizeivollzugsdienst bekommst du die perfekte Mischung aus Theorie, Praxis und Training – und das mit guter Bezahlung von Anfang an. In drei Jahren wirst du zum Polizeikommissar oder zur Polizeikommissarin ausgebildet und legst den Grundstein für eine sichere Karriere im öffentlichen Dienst. Hier erfährst du alles, was du über das Studium, Voraussetzungen, Gehalt und Aufstiegschancen wissen musst.
Das duale Studium Polizei besteht aus drei Teilen:
Theorie: In den Theoriephasen lernst du alles über Rechtswissenschaften (z. B. Strafrecht, Verkehrsrecht, Eingriffsrecht) und Polizeiwissenschaften (z. B. Einsatzlehre, Kriminalistik). Dazu kommen sozialwissenschaftliche Inhalte wie Psychologie oder Ethik. Du lernst auch interkulturelle Kommunikation und trainierst deine soziale Kompetenz – wichtige Skills für den Polizeialltag. Abgerundet wird der Unterricht durch Fachenglisch.
Praxis: In den Praxisphasen bist du in verschiedenen Dienststellen unterwegs. Du begleitest Streifen, machst Verkehrskontrollen, lernst den Umgang mit Digitalfunk und Waffen oder schreibst Anzeigen. Kommunikation ist dabei das A und O – du lernst, wie man deeskaliert und Bürgern und Bürgerinnen professionell begegnet.
Das duale Studium Polizei bzw. die Berufsbezeichnung variiert je nach Bundesland. Man spricht auch vom Polizeivollzugsbeamten oder vom Polizeikommissar. Geläufig ist auch die Bezeichnung als duales Studium Polizeivollzugsdienst (gehobener). Wenn du mehr Infos zu den Beamtenausbildungen haben willst, dann schaue in unseren Ratgeber!
Je nach Bundesland kannst du dich im Studium spezialisieren:
Nach deinem Abschluss trägst du den Titel "Polizeikommissar bzw. Polizeikommissarin". Du wirst direkt in den gehobenen Dienst übernommen – das ist die zweite von insgesamt drei Dienstlaufbahnen im Polizeivollzugsdienst (mittlerer, gehobener, höherer Dienst).
Der Polizeivollzugsdienst in Deutschland ist in drei Laufbahngruppen unterteilt: mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Je nachdem, welchen Schulabschluss du mitbringst und welche Aufgaben du übernehmen willst, kommen unterschiedliche Laufbahnen für dich infrage.
Mittlerer Dienst:
Gehobener Dienst:
Kurz gesagt: Der mittlere Dienst ist praxisnäher und schneller erreichbar, der gehobene Dienst bietet dir mehr Verantwortung, ein Studium und bessere Karrierechancen.
Schulabschluss: Um zum dualen Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen zu werden, brauchst du in der Regel die Fachhochschulreife oder das Abitur. In manchen Bundesländern kannst du dich auch mit einer beruflichen Qualifikation und bestandenem Eignungstest bewerben.
Körperliche Eignung: Wichtig ist außerdem, dass du körperlich fit bist – oft wird das Deutsche Sportabzeichen in mindestens Bronze verlangt. Zusätzlich brauchst du ein ärztliches Attest und musst einen Sehtest bestehen. Außerdem darfst du keine chronischen Erkrankungen oder Einschränkungen haben, die dich im Polizeidienst behindern könnten.
Persönliche Eigenschaften: Belastbarkeit, Teamfähigkeit, ein gutes Urteilsvermögen und sicheres Auftreten sind wichtig für den gehobenen Dienst bei der Polizei.
Rechtliche Voraussetzungen: Ein einwandfreies Führungszeugnis ist Pflicht, genauso wie die Identifikation mit den demokratischen Werten unseres Staates. In der Regel musst du die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Alter: Die Altersgrenze liegt je nach Bundesland oft bei 31 Jahren, das variiert aber je nach Bundesland. Informiere dich bei der Polizei deines Bundeslandes, welche Regeln gelten.
Polizeikommissar bzw. Polizeikommissarin:
Der weitere Verlauf deiner Karriere hängt davon ab, ob du für eine Polizeibehörde mit oder ohne Einsatzhundertschaft arbeitest. Eine Hundertschaft besteht aus einer Gruppe 80 bis 120 Polizeibeamten, die insbesondere bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder Demonstrationen zum Einsatz kommt. Wenn du dich für die Hundertschaft entscheidest, arbeitest du ein Jahr im Streifendienst und weitere drei Jahre in der Bereitschaftspolizeihundertschaft, kurz BPH. In den Behörden ohne Hundertschaft dagegen beweist du dich die nächsten vier Jahre lang im Wach- und Wechseldienst. Es warten also zahlreiche Früh-, Spät- und Nachtdienste auf dich.
Polizeioberkommissar bzw. Polizeioberkommissarin:
Nachdem du mindestens vier Jahre als Polizeikommissar oder Polizeikommissarin gearbeitet hast, kannst du zum Polizeioberkommissar bzw. zur Polizeioberkommissarin aufsteigen. Hier warten die ersten Führungsaufgaben auf dich, wie Zugführer, Wachleiter, Erster Streifenführer oder stellvertretender Dienstgruppenleiter.
Polizeihauptkommissar bzw. Polizeihauptkommissarin:
Der nächste Schritt ist die Beförderung zum Polizeihauptkommissar. Führungspositionen hierfür sind zum Beispiel die Leitung von Polizeistationen, Kommissariaten oder Wachen oder die stellvertretende Dienststellenleitung.
Erster Polizeihauptkommissar bzw. Erste Polizeihauptkommissarin:
Innerhalb des gehobenen Polizeivollzugsdienstes gibt es nun nur noch eine Stufe zu erklimmen, die des Ersten Polizeihauptkommissars. Hier bist du vorwiegend als Revier- oder Kommissariatsleiter, als Führungskraft in den Polizei-Stäben oder als Leiter eines Fachbereichs in einer polizeilichen Bildungseinrichtung beschäftigt.
Hast du schon in dem dualen Studium auf dich aufmerksam gemacht und stichst du auch weiterhin hervor, kannst du für ein weiterbildendes Masterstudium ausgewählt werden. Mit diesem steigst du von gehobenen in den höheren Dienst auf. Ehe es aber losgeht mit dem Studium, wartet eine zweijährige Phase der Förderung auf dich. Hast du dich hier bewährt, kannst du das zweijährige Masterstudium beginnen.
Die Laufbahn im höheren Dienst ist die höchste Laufbahn, die du als Beamter erreichen kannst. Nach deinem Masterstudium zum höheren Polizeivollzugsdienst wirst du zunächst zum Polizeirat ernannt. Kannst du auch hier wie zuvor brillieren warten die nächsten Stationen Polizeioberrat und Polizeidirektor auf dich. Die höchste reguläre Stufe, die du als Polizist erreichen kannst, ist die des leitenden Polizeidirektors. Darüber stehen nur noch die Polizeipräsidenten, bzw. Vizepolizeipräsidenten, die zu den Besonders herausgehobenen Positionen im Höheren Dienst zählen.
Zunächst einmal musst du prüfen, ob du die Grundvoraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfüllst und alle Belege und Zeugnisse zusammensuchen (Abiturzeugnis, Geburtsurkunde, das Deutsche Sportabzeichen, ärztliches Attest). Trägst du eine Brille oder Kontaktlinsen, dann musst du auch deinem Augenarzt einen Besuch abstatten, der untersucht, ob deine Sehkraft ausreichend ist. Das Sportabzeichen darf nicht älter als ein Jahr sein. Legst du es erst kurz vor der Bewerbung ab, solltest du sicherstellen, dass du auch die Urkunde rechtzeitig ausgestellt bekommst, denn es gelten strenge Abgabefristen.
Die Bewerbung erfolgt dann meist über ein Online-Bewerberportal deiner Landespolizei. Du gibst dort deine Daten ein, also die Dinge, die auch in jeden tabellarischen Lebenslauf gehören. Dann lädst du deine Unterlagen hoch und gibst deinen Wunschstandort ein. Das heißt, du musst auswählen, in welcher Stadt du gerne arbeiten würdest. Dafür hast du einen Erst- und einen Zweitwunsch. Mach dir also auch hierzu schon frühzeitig Gedanken.
Wenn du mit deiner Bewerbung um ein duales Studium gehobener Polizeivollzugsdienst erfolgreich warst, wartet der Einstellungstest auf dich. Der genaue Ablauf kann sich zwar je nach Bundesland unterschiedlich gestalten, es stehen aber immer verschiedene Prüfungen auf dem Programm. Getestet wird:
Außerdem musst du dich einer sogenannten Polizeidiensttauglichkeitsprüfung unterziehen. Hier wird deine körperliche Eignung überprüft. Als letztes steht dann das Vorstellungsgespräch auf dem Plan.
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