In der Altenpflege gibt es keinen verbindlichen Tarifvertrag. Die Vergütung deiner Ausbildung variiert deshalb je nach Bundesland und Träger deiner Ausbildung. Entscheidest du dich jedoch für eine Ausbildung in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes, kannst du von einem tariflich geregelten Gehalt profitieren. Ist das der Fall, erhältst du im ersten Ausbildungsjahr 1140 Euro brutto Monatsgehalt, im zweiten Jahr 1200 Euro und im letzten Jahr deiner Ausbildung 1300 Euro. Der seit dem 1. Januar 2020 für Auszubildende geltende Mindestlohn gilt für Altenpfleger oder auch examinierte Altenpfleger nur im Falle einer dualen Ausbildung.
Wenn du nach deiner abgeschlossenen Berufsausbildung in einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes beginnst, wirst du nach Tarif bezahlt. Als Berufseinsteiger erhältst du im ersten Jahr knapp 2800 Euro brutto Monatsgehalt. Mit steigender Berufserfahrung steigt auch dein Gehalt. Mit ausreichend Berufserfahrung kannst du auf ein monatliches Bruttogehalt von etwa 3300 Euro kommen.
Was ist, wenn mein Betrieb keinen Tarifvertrag hat?
Wenn du eine Anstellung in einer kirchlichen oder privaten Einrichtung erhältst, ist diese nicht dazu verpflichtet, dich tariflich zu bezahlen. Kirchliche Einrichtungen orientieren sich jedoch stark an den Gehältern des öffentlichen Dienstes. Private Arbeitgeber jedoch zahlen in der Regel ein Gehalt, das bis zu 30 Prozent unter dem Tarifgehalt liegt.
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